Diabetiker im Beruf Alle vier Jahre Anspruch auf Reha
Baierbrunn (dpa/tmn) - Eine Reha kann Diabetikern dabei helfen, ihre Zuckerwerte zu verbessern oder Folgekrankheiten zu vermeiden. Alle vier Jahre haben sie einen Anspruch darauf. Der Arzt muss die Notwendigkeit begründen, berichtet die Zeitschrift "Diabetes Ratgeber" (03/2020).
Den Antrag stellen Diabetiker bei der Rentenversicherung. Idealerweise sprechen sie sich aber vorher mit ihrem Arzt ab, welche Klinik sich für eine Diabetes-Reha eignet. Dann können Patienten der Rentenversicherung konkrete Vorschläge mitschicken.
Der Chef muss es nicht immer wissen
Soll der Chef nichts von der Krankheit wissen, kein Problem: Denn auf dem Bescheid für den Arbeitgeber steht keine Diagnose. Diabetiker sind nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber von der Krankheit zu erzählen - auch auf Nachfrage dürfen sie diese verschweigen.
Ausnahme: Der Betriebsarzt fragt bei einer Einstellungsuntersuchung nach - aber er unterliegt der Schweigepflicht. Oder es geht um eine Tätigkeit, bei der man sich oder andere dadurch gefährdet.
Gefahren vermeiden
Wer sich trotz unmittelbarer Gefahr nicht zur Krankheit bekennt, arbeitet auf eigenes Risiko - und haftet oder kann seinen Job verlieren, wenn etwas passiert.
Grundsätzlich raten die Experten, wenigstens nächste Kollegen ins Vertrauen zu ziehen - wenn man Insulin spritzt. Und ihnen dann am besten auch erklären, wie sich ein Unterzucker bemerkbar macht.