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Fachkräftegesetz: Beratungsangebote für Bewerber aus dem Ausland


Fachkräftegesetz
Beratungsangebote für Bewerber aus dem Ausland

Von dpa
03.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es Menschen mit einer qualifizierten Berufsausbildung erleichtern, nach Deutschland zu kommen.Vergrößern des Bildes
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es Menschen mit einer qualifizierten Berufsausbildung erleichtern, nach Deutschland zu kommen. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Seit dem 1. März gilt in Deutschland das neue Fachkräfteinwanderungsgesetz. Das Gesetz soll eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften vorwiegend aus Nicht-EU-Staaten regeln.

Für zukünftige Arbeitskräfte gibt es gleich mehrere neue Anlaufstellen für Informationen und Beratung. Bewerber und Bewerberinnen aus dem Ausland können sich per E-Mail, Telefon oder Chat über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) melden. Alle Infos und Telefonnummern finden sich aufwww.make-it-in-germany.com.

Hier gibt es zudem Infos zu Berufsbildern und Jobs, Studium und Ausbildung, Visa und die Arbeitssuche in Deutschland. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Portal planet-beruf.de hin.

Außerdem hat dieZentrale Servicestelle Berufsanerkennung(ZSBA) am 1. Februar ihre Arbeit aufgenommen. Sie informiert Bewerberinnen und Bewerber zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland. Das soll nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen.

Fachkräfte bekommen demnach Hilfe bei der Zusammenstellung ihrer Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle, die ZSBA unterstützt zudem bei der Hilfe nach Arbeitgebern.

Infos zu ausländischen Abschlüssen und deren Anerkennung sind zudem auf demBQ-Portalzusammengestellt. Interessierte können hier ausländische Abschlüsse mit deutschen Qualifikationen vergleichen.

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