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Arbeitsrecht: Haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Parkplatz?


Arbeitsrecht
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Parkplatz?

Von dpa
27.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer mit dem Auto zur Arbeit kommt, hat keinen Anspruch auf einen Firmenparkplatz.Vergrößern des Bildes
Wer mit dem Auto zur Arbeit kommt, hat keinen Anspruch auf einen Firmenparkplatz. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Zwölfmal um den Block und dann wieder von vorne: Wer vor der Arbeit einen Parkplatz sucht, muss oft einige Extraminuten einplanen. Mancher Beschäftigte fragt sich deshalb: Müsste der Arbeitgeber nicht einen Parkplatz zur Verfügung stellen?

"Grundsätzlich nein", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es könne zwar Ausnahmen geben - zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen seinen Sitz "auf der grünen Wiese" hat und durch keine anderen Verkehrsmittel angebunden ist. "In der Stadt zum Beispiel aber gibt es keinen Anspruch." Bei Parkplatzmangel müssen dann Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder umsteigen.

Mietet ein Arbeitgeber Parkplätze an, zum Beispiel in einem Parkhaus neben dem Betrieb, kann er die Kosten weitergeben: "Wenn der Arbeitgeber die Erstattung der Parkplatzkosten von dem Arbeitnehmer haben will, muss er das mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren."

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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