Karriereoptionen Überblick im Weiterbildungsdschungel
Nürnberg (dpa/tmn) - Soll es der Meister, der Techniker oder doch ein Fachwirt sein? Wer auf die erste Ausbildung eine Zusatzqualifikation aufsatteln will, sollte sich persönlich beraten lassen.
Als Anlaufstellen eignen sich zum Beispiel eine IHK, eine Handwerkskammer sowie ein Branchen- oder Berufsverband. Das erklärt die Bundesagentur für Arbeit auf dem Portal "abi.de".
Dass es so viele verschiedene Fortbildungen gibt, liegt vor allem daran, dass sie auf bestimmte Branchen oder Aufgaben spezialisiert oder aber generalistisch gehalten sind. Zur Unterscheidung heißt es auf "abi.de":
- Meister: Die Fortbildungen zum Meister sind in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Der Abschluss ist lautDeutschem Qualifikationsrahmen(DQR) dem Bachelor gleichgestellt. Jede Branche hat ihren eigenen Industriemeister, zum Beispiel in der Chemie oder der Elektrotechnik. Fachmeister dagegen spezialisieren sich auf genau ein Fachgebiet: Es gibt etwa die Weiterbildung zum Restaurantfachmeister in der Gastronomie oder den Wassermeister, der in Wasserwerken die Aufbereitung leitet. Außerdem hat jedes Handwerk seinen eigenen Meister, sei es bei den Bäckern oder Fleischern.
- Techniker: Die Weiterbildungen zum Techniker sind auf Länderebene geregelt, die Lehrgänge werden jeweils an kostenlosen Fachschulen angeboten. Abhängig davon, an welcher Einrichtung man den Abschluss macht, wird man "staatlich geprüfter" oder "geprüfter" Fachwirt. Auch der Techniker entspricht einem Bachelorabschluss.
- Fachwirt: Diese Aufstiegsfortbildungen sind wiederum immer staatlich anerkannt und bundesweit gleich geregelt. Auch dieser Abschluss ist einem Bachelor gleichwertig. Ein Fachwirt folgt in der Regel im Anschluss an eine kaufmännische Ausbildung. Fachwirtweiterbildungen gibt es mit Spezialisierung auf ein Fachgebiet - wie etwa als Marketingfachwirt. Andere sind auf eine Branche ausgerichtet, so zum Beispiel der Buchhandelsfachwirt.
- Betriebswirt: Wer eine Weiterbildung zum Betriebswirt absolviert, erreicht einen Abschluss, der dem Master gleichgestellt ist. Betriebswirtabschlüsse sind zum Teil landesrechtlich geregelt, zum Teil bundesrechtlich. Die Fortbildungen stehen nicht nur Personen mit kaufmännischen Berufsabschlüssen offen. Auch ein Handwerksmeister kann zum Beispiel noch einen Betriebswirt aufsatteln.