Neu geregelt Für wen eignet sich die Pflegefach-Ausbildung?
Nürnberg (dpa/tmn) - Seit Anfang Januar 2020 gibt es die neue Ausbildungsordnung für Pflegeberufe. Die bisherigen Ausbildungsberufe werden in der Berufsausbildung zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau zusammengefasst. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Portal "Planet-Beruf" hin. Bisher hatten sich Azubis von Anfang an zwischen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege entscheiden müssen.
Die Ausbildung findet in der Berufsfachschule sowie in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen statt. Dort lernen die angehenden Pflegefachkräfte, was im Umgang mit Patienten jeden Alters wichtig ist. Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte also viel Einfühlungsvermögen und Verantwortungsgefühl mitbringen. Daneben ist unter anderem körperliche Belastbarkeit wichtig, wenn zum Beispiel ein Patient umgebettet werden muss.
Außerdem ist ein mittlerer Schulabschluss nötig, der nach der zehnten Klasse erreicht wird. Wer einen Hauptschulabschluss hat, muss zunächst eine andere Berufsausbildung abschließen, etwa zum Pflegehelfer.
Azubis bekommen während ihrer Lehrzeit vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung. In Einrichtungen des öffentlichen Dienstes liegt sie bei rund 1140 im ersten Lehrjahr und steigt dann stufenweise auf rund 1300 Euro brutto monatlich an. Neu ist, dass auch an privaten Berufsfachschulen kein Schulgeld mehr gezahlt werden muss.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zur neuen Ausbildung auf der Webseitepflegeausbildung.net.