Neues Urteil Sind Gehaltsunterschiede automatisch diskriminierend?
Das Entgelttransparenzgesetz soll gegen Lohnungleichheit helfen. Arbeitnehmerinnen bekommen aber nur den Median aller Gehälter einer Vergleichsgruppe mitgeteilt. Damit ist mitunter wenig gewonnen.
Das Entgelttransparenzgesetz erlaubt es Mitarbeitern, bei ihrem Arbeitgeber zu erfragen, wie viel eine Gruppe von Kollegen im Mittel verdient. Ist das Gehalt einer Frau deutlich niedriger als der Median einer männlichen Vergleichsgruppe, ist das aber nicht automatisch ein Hinweis auf Diskriminierung. Das zeigt ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 5 Sa 196/19).
Der Median ist ein Mittelwert, der Ausreißern ein geringeres Gewicht gibt als der einfache Durchschnitt. Er bildet in diesem Fall den Wert ab, bei dem die Hälfte der Einkommen geringer und die andere Hälfte höher ist.
Abteilungsleiterin klagte über Diskriminierung
Über den Fall berichtet die "Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht" in ihrem "Rechtsprechungs-Report" (NZA-RR Ausgabe 12/2019). Eine Abteilungsleiterin hatte bei ihrem Arbeitgeber eine Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz eingefordert. Sie stellte daraufhin fest, dass ihr Gehalt unter dem Median der Gehälter der männlichen Abteilungsleiter liegt. Weil sie das als diskriminierend empfand, verlangte sie einen Ausgleich.
Das Landesarbeitsgericht wies die Klage zurück. Den Richtern zufolge kann aufgrund dieser Daten nicht davon ausgegangen werden, dass die Gehaltsunterschiede mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zurückgehen.
- Nachrichtenagentur dpa