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Arbeitsrecht: Kann der Chef bei einer Kündigung Urlaub zurückfordern?


Arbeitsrecht
Kann der Chef bei einer Kündigung Urlaub zurückfordern?

Von dpa
30.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Wer seinen ganzen Urlaub zu Beginn des Jahres nimmt und dann den Job wechselt, dem muss der neue Arbeitgeber keinen Urlaub mehr gewähren.Vergrößern des Bildes
Wer seinen ganzen Urlaub zu Beginn des Jahres nimmt und dann den Job wechselt, dem muss der neue Arbeitgeber keinen Urlaub mehr gewähren. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Nürnberg (dpa/tmn) - Egal, ob es ein abgekartetes Spiel war oder sich einfach so ergeben hat: Wer seinen kompletten Jahresurlaub gleich zu Jahresanfang nimmt und anschließend kündigt, von dem kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht zurückfordern.

Dies sei aber generell ein kompliziertes Thema, sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Nürnberg - denn Urlaub ist nicht gleich Urlaub. Erstmal müsse man unterscheiden zwischen gesetzlich vorgeschriebenem Urlaub und zusätzlichen Urlaubstagen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Wer eine volle Stelle hat und mehr als sechs Monate beim gleichen Unternehmen arbeitet, hat immer zum Jahresanfang per Gesetz Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr - vorausgesetzt, er ist planmäßig über den 30. Juni hinaus bei der Firma beschäftigt.

"Viele haben zusätzliche Urlaubstage und insgesamt sechs Wochen Urlaub", sagt Markowski. Diese zusätzlichen Urlaubstage seien im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgeschrieben. Durch Abweichungen in einem Tarifvertrag könne die gesetzliche Urlaubsregelung ersetzt werden, sagt Markowski. Das kann dann zum Beispiel heißen, dass dem Arbeitnehmer pro Monat im Unternehmen ein Zwölftel der Urlaubstage zusteht - und nicht in jedem Falle 20 Tage pro Jahr.

Arbeitnehmer, die zum Jahresanfang ihren gesamten Urlaub nehmen und im Anschluss das Unternehmen verlassen, kann der Arbeitgeber nicht dazu auffordern, den gesetzlichen Urlaub wieder zurückzugeben, sagt Markowski. Aber: Ein neuer Arbeitgeber muss im gleichen Jahr dann gar keinen Urlaub mehr geben. Denn die Urlaubstage würden aufgerechnet.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.

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