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So drastisch wurden Hartz-IV-Leistungen 2018 gekürzt


Betroffene geraten oft in Existenznot
So drastisch wurden Hartz-IV-Leistungen 2018 gekürzt

Von dpa
13.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Stempel mit der Aufschrift "Hartz IV": Das Bundesverfassungsgericht hat im November entschieden, dass das Sanktionssystem bei Hartz IV überarbeitet werden muss.Vergrößern des Bildes
Ein Stempel mit der Aufschrift "Hartz IV": Das Bundesverfassungsgericht hat im November entschieden, dass das Sanktionssystem bei Hartz IV überarbeitet werden muss. (Quelle: Ralf Hirschberger/zb/dpa-bilder)

Wenn sich Bezieher des Arbeitslosengeldes II nicht regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden, kann ihnen Geld gestrichen werden. Die Sanktionen lagen 2018 in Millionenhöhe.

Der Staat hat Hartz-IV-Empfängern im vergangenen Jahr die Leistungen um insgesamt rund 174 Millionen Euro gekürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken-Chefin Katja Kipping hervor. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte die Summe am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatte das Magazin "Der Spiegel" darüber berichtet.

Bisher kann Hartz-IV-Satz auch komplett gestrichen werden

Wenn sich Bezieher des Arbeitslosengeldes II nicht regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden, Jobangebote nicht annehmen oder sich zu selten bewerben, kann ihnen Geld gestrichen werden.

Im November hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Sanktionssystem überarbeitet werden muss. Die Richter halten unter anderem Kürzungen von maximal 30 Prozent für vertretbar. Bisher kann der Hartz-IV-Satz um 60 Prozent verringert oder sogar komplett gestrichen werden.

"Für die betroffenen Menschen bedeuten die Sanktionen häufig Existenznot", sagte Kipping dem Nachrichtenmagazin. Für den Bund gehe es gemessen am Haushalt dagegen um wenig Geld. Berücksichtige man die Kosten unter anderem für Personal und Gerichtsverfahren, seien Sanktionen auch ökonomisch unsinnig.

Weniger Sanktionen als im Vorjahr

Die Zahl der im Jahr 2018 ausgesprochenen Sanktionen ist nach Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 49.000 auf rund 904.000 gesunken. Mit 77 Prozent häufigster Sanktionsgrund ist das Meldeversäumnis, das heißt, wenn Hartz-IV-Empfänger Einladungen zu ihrem Arbeitsvermittler nicht nachkommen.

Durchschnittlich wurden die Hartz-IV-Leistungen im Dezember 2018 um 109 Euro gekürzt und Sanktionen gegen 3,2 Prozent aller Hartz-IV-Bezieher verhängt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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