Vierbeinige Begleiter Hund darf nur nach Erlaubnis mit ins Büro
Düsseldorf (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, ihren Hund oder ihre Katze mit zur Arbeit zu bringen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Es fällt unter das Haus- und Weisungsrecht des Arbeitgebers, Haustiere zu verbieten.
Mitbringen ist deshalb nur nach Absprache mit dem Chef erlaubt. Dabei ist auch zur berücksichtigen, ob Mitarbeiter etwa Allergien oder Angst vor Tieren haben. Wer den Hund ohne Erlaubnis mitbringt, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder Kündigung.
Hat der Arbeitgeber einmal zugestimmt, dass der Hund eines Mitarbeiters mit ins Büro darf, entsteht daraus kein dauerhaftes Recht. Der Arbeitgeber kann seine Erlaubnis den Angaben zufolge jederzeit wieder zurücknehmen.
In einigen Ausnahmen können Arbeitnehmer aber dazu berechtigt sein, ihr Tier mit zur Arbeit zu bringen, zum Beispiel, wenn es sich um einen Blindenhund handelt. Gegebenenfalls spielt laut DGB Rechtsschutz auch der Gleichbehandlungsgrundsatz eine Rolle. Darf ein Mitarbeiter sein Haustier mitbringen, könne der Arbeitgeber das anderen Arbeitnehmern nur schwer verbieten.