Rechte kennen Wann Ihnen ein unbefristeter Arbeitsvertrag zusteht
Eine grundlose Befristung ist im Arbeitsvertrag zwar erlaubt, jedoch nicht dauerhaft zulässig. Manchmal sind die Klauseln ungültig oder der befristete Vertrag wandelt sich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil.
Ein Jahr hier, das nächstes dort: Ein befristeter Vertrag verschafft Arbeitnehmer wenig Sicherheit. Doch wann hat man eigentlich Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?
Grundsätzlich geht das Gesetz von einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Normalfall aus, wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski weiß. In der Realität ist es anders. "Häufig werden befristete Verträge geschlossen, die dann durch Zeitablauf enden sollen."
Befristung braucht einen besonderen Grund
Für eine solche Befristung muss ein besonderer Grund vorliegen oder sonstige Voraussetzungen erfüllt sein, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorsieht. Zudem ist im Gesetz geregelt, dass bei einer Neueinstellung die Befristung des Mitarbeiters ohne Grund erfolgen kann.
"Das ist die sogenannte sachgrundlose Befristung", erklärt Markowski. Auf diese kann sich der Arbeitgeber höchstens für die Dauer von 24 Monaten stützen. Innerhalb dieser Zeit kann ein Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Überdauert das Arbeitsverhältnis die 24 Monate und der Mitarbeiter wird länger beschäftigt, besteht das Vertragsverhältnis unbefristet, erläutert der Fachanwalt.
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Den Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag gibt es auch, wenn die Basis des Vertrags nicht gültig ist. Etwa wenn die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nicht gegeben sind.
Wichtig: "Wer gerichtlich vorgehen möchte, muss innerhalb drei Wochen nach Vertragsende aktiv werden", sagt Markowski.
- Nachrichtenagentur dpa