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Urlaubsplanung: Bis wann darf der Arbeitgeber Urlaubsanträge einfordern?


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Bis wann darf der Arbeitgeber Urlaubsanträge einfordern?

Von dpa
Aktualisiert am 24.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Urlaubsantrag: In Unternehmen mit Betriebsräten ist auch dieser an der Urlaubsplanung beteiligt.Vergrößern des Bildes
Urlaubsantrag: In Unternehmen mit Betriebsräten ist auch dieser an der Urlaubsplanung beteiligt. (Quelle: Kwangmoozaa/getty-images-bilder)

Bitte den Urlaub eintragen: Müssen Sie dieser Aufforderung Ihres Chefs Folge leisten? Experten geben Auskunft – und erklären, was für Konsequenzen Sie befürchten müssen.

Manche Arbeitgeber fordern ihre Mitarbeiter schon jetzt auf, ihre Urlaubspläne bis Jahresende einzureichen. Doch wie sieht es rechtlich aus? Kann der Chef seine Angestellten zwingen, ihren Jahresurlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr einzureichen?

Welche Konsequenzen späte Urlaubsplanung haben kann

"Mit disziplinarischen Konsequenzen wie einer Abmahnung muss kein Mitarbeiter rechnen, der das nicht tut", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es sei das Eigeninteresse des Arbeitnehmers, dass er seine Erholungs- und Urlaubszeiten einplane. Arbeitnehmer, die der Aufforderung des Arbeitgebers, den Urlaub bis zum Jahresende zu planen und zu nehmen, nicht nachkommen, müssen damit rechnen, im Zweifel bei der Urlaubsplanung das Nachsehen zu haben.

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Das gelte etwa für Urlaubszeiten, zu denen alle frei haben wollen, oder während der Schulferien, erklärt Meyer. Hat der Arbeitgeber die Belegschaft aufgefordert, sich abzustimmen, können die Anträge zum Beispiel nach einem Rankingsystem bearbeitet werden. Wer als letzter und verspätet seinen Antrag einreicht, hat dann womöglich in der Weihnachtszeit Dienst – weil andere Urlaubswünsche bevorzugt berücksichtigt wurden.

Verfällt der Urlaub automatisch?

In Unternehmen mit Betriebsräten ist auch dieser an der Urlaubsplanung beteiligt, so der Fachanwalt. Die Arbeitnehmervertretung kann mit festlegen, bis zu welchem Datum die Urlaubsanträge eingereicht werden sollen und wie bei kollidierender Urlaubsplanung eine Einigung erfolgt.

Wer aber trotz Aufforderung des Arbeitgebers seinen Jahresurlaub nicht verplant, muss damit rechnen, dass dieser zum Jahresende oder zum 31. März des Folgejahres verfällt. Zwar ist das nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr automatisch der Fall.

Jedoch kann der Urlaub verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sie ihre offenen Urlaubstage bis zum Jahresende nehmen sollen, und dass anderenfalls nicht genommener Urlaub ersatzlos verfällt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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