Keine steuerliche Begünstigung mehr Scholz will Vorteile für Arbeitnehmer streichen
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant Berichten zufolge mehrere Änderungen bei zusätzlichen Leistungen für Arbeitnehmer. Das Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr solle stärker gefördert werden, berichteten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Zugleich sollen sogenannte Sachbezugskarten, mit denen Arbeitnehmer einkaufen gehen können, nicht mehr steuerlich begünstigt werden, wie der "Spiegel" berichtet.
Was sich beim Jobticket ändert
Beim Jobticket bekommen Arbeitnehmer Zuschüsse für Monats- oder Jahreskarten des öffentlichen Nahverkehrs. Seit dem Jahresanfang müssen diese Vorteile nicht mehr versteuert werden, sie werden jedoch mit der Pendlerpauschale verrechnet.
Scholz plant nun laut den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland eine Alternativregelung, wonach die Zuschüsse zu einem pauschalen Satz von 25 Prozent versteuert werden können. Dies sei etwa für Pendler interessant, die nicht ganz aufs Auto verzichten können.
Sachbezugskarten sollen wie Geldleistungen behandelt werden
Dagegen soll laut "Spiegel" die Steuervergünstigung für die Sachbezugskarten fallen. Dabei handelt es sich um Guthabenkarten, mit denen die Beschäftigten in vielen Läden bezahlen können. Bis zu einem Betrag von monatlich 44 Euro ist diese Leistung des Arbeitgebers steuerfrei.
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Das Finanzministerium sieht die Karten laut "Spiegel" jedoch nicht länger als Sachleistung an, die steuerfrei bleiben kann, sondern als Geldleistung. Hintergrund sei ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Laut "Spiegel" stellen sich Bayern und das Saarland gegen das geplante Ende der Steuerbefreiung. Auch die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU sei dagegen.
- Nachrichtenagentur AFP