Neue Ifo-Studie Ostdeutsche gehen früher in Rente als Westdeutsche
Wann gehen die Deutschen in Rente? Das hat das Ifo-Institut berechnet. Die Zahlen zeigen vor allem eines: enorme Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschen.
Ostdeutsche gehen früher in Rente als Westdeutsche. 2017 traten 42 Prozent aller Neurentner im Osten über die abschlagsfreie Rente mit 63 den Ruhestand an, wie das Ifo-Institut mitteilt. In Westdeutschland waren es nur 30 Prozent. Bei der frühzeitigen Rente mit Abschlägen liegt die Quote im Osten bei 27 Prozent und damit ebenfalls höher als im Westen, wo sie bei 17 Prozent liegt.
Bis zur Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und sieben Monaten haben dem Ifo-Institut zufolge in Ostdeutschland nur 24 Prozent aller Neurentner gearbeitet. In Westdeutschland sind es 45 Prozent. Das Ifo-Institut Dresden bezieht sich in seinen Berechnungen auf Statistiken der Rentenversicherung.
Früher Eintritt ins Erwerbsleben – frühe Rente
Das Institut erklärt den höheren Anteil bei der Rente ab 63 mit den spezifischen Erwerbsbiographien im Osten: "In der DDR war es üblich, frühzeitig ins Erwerbsleben zu starten, sodass in Ostdeutschland ein höherer Anteil an Personen die Voraussetzungen hierfür aufweist", erklärt der Ifo-Forscher Joachim Ragnitz.
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Rente mit 63 wird im Osten häufiger in Anspruch genommen
Dass außerdem in Ostdeutschland auch häufiger die frühzeitigere Rente mit Abschlägen in Kauf genommen wird, habe wohl eher mit den höheren Rentenansprüchen der Frauen im Osten zu tun, so Ragnitz. Eine Rente mit Abschlägen könne man sich eher leisten, wenn zwei Rentenbezieher mit hohen Bezügen in einem Haushalt leben. "Anders als in Westdeutschland waren auch hier Frauen stark in das Erwerbsleben eingebunden, was sich nun in hohen Altersrenten widerspiegelt."
Die Rente ab 63, die es Versicherten erlaubt, nach 45 Beitragsjahren vorzeitig ohne Einbußen bei der Rentenhöhe in den Ruhestand zu gehen, war 2014 eingeführt worden. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts besteht darüber hinaus auch für Versicherte mit wenigstens 35-jähriger Versicherungsdauer in der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Fall müssen allerdings Abschläge in Kauf genommen werden.
- AFP