Beruf & Karriere Mutterschaftsgeld: Zahlungen von Krankenkasse und Arbeitgeber
Das volle Mutterschaftsgeld steht jeder Mutter zu, die in einem Angestelltenverhältnis steht, sowie allen Selbstständigen und Freiberuflern, die freiwillig gesetzlich mit Anspruch auf Krankentagegeld krankenversichert sind. Die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt in der Regel sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Entbindung.
Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld wird während der gesamten Mutterschutzzeit vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse gezahlt. Werden Mehrlinge erwartet, gilt eine verlängerte Mutterschutzfrist je nach Anzahl der Kinder. Dies gilt aber nur, wenn die Arbeitnehmerin gesetzlich krankenversichert ist. Als Nachweis für den Arbeitgeber sowie für die Krankenkasse dient eine Bescheinigung vom Frauenarzt, die aber nicht älter als vier Wochen sein darf. Durch das Einreichen dieser Bescheinigung wird die Zahlung auch rechtzeitig abgewickelt.
Höhe und Beantragung des Mutterschaftsgelds
Beantragt wird das Geld direkt bei der Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgelds liegt seitens der Krankenkasse bei 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber zahlt den Rest. In der Summe muss die Lohnfortzahlung dem Durchschnitt der letzten drei Nettogehälter entsprechen. Das Einkommen ist also ganz entscheidend für die Höhe der Leistung. Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern und erhalten bei Anspruch auf Krankentagegeld auch Mutterschaftsgeld, das sich jeweils nach dem Nettoeinkommen des letzten Steuerbescheids richtet. Auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf die Zahlung, dann hängt die Höhe allerdings nicht vom Gehalt, sondern von der Höhe der letzten Arbeitsamtszahlungen ab. Hausfrauen stehen keine Leistungen zu.
Privat versichert: Was Ihnen zusteht
Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie vom Arbeitgeber auch Mutterschaftsgeld. Insgesamt erhalten Sie jedoch 13 Euro pro Tag weniger als gesetzlich Versicherte. Denn private Krankenversicherungen zahlen zwar bei der Geburt eines Kindes einmalig eine Summe von 210 Euro, Mutterschaftsgeld gibt es jedoch nicht.