Beruf & Karriere Middelhoff und Kleinanleger schließen Vergleich
Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Vorstandschef des insolventen Handelskonzerns Arcandor, Thomas Middelhof, und einem Kleinaktionär ist beigelegt. Beide Parteien verständigten sich am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm auf einen Vergleich. In der Klage des Aktionärs ging es um dessen Verluste mit Arcandor-Aktien.
Middelhoff zahlt 6000 Euro
Die vom OLG vorgeschlagene Vereinbarung sieht vor, dass Middelhoff bis Ende Februar 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Im Gegenzug nehmen die Kläger - der Chef der Zeitungsgruppe "Welt", Jan-Eric Peters und dessen Frau - den Vorwurf einer "vorsätzlich sittenwidrigen" Falschinformation durch Middelhoff zurück.
Kläger machte 50.000 Euro Verlust mit Arcandor-Aktien
Das OLG hatte in zweiter Instanz die Berufung Middelhoffs gegen ein Urteil des Landgerichts Essen verhandelt. Dort war der Manager 2011 dazu verurteilt worden, an Peters 2575 Euro Schadenersatz zu zahlen. Der hatte Middelhoff verklagt, weil er sich beim Kauf von Arcandor-Aktien getäuscht sah und in der Folge Kursverluste erlitt. Peters hatte seine Klage symbolisch verstanden. Insgesamt hatte er mit Arcandor-Aktien rund 50.000 Euro Verlust gemacht.
Peters hatte am 24. September 2008 Papiere des Konzerns nach einer Erklärung des Unternehmenssprechers nachgekauft, dass trotz der Krise von Arcandor die Reise-Tochter Thomas Cook nicht veräußert werde. Am Abend dieses Tages korrigierte Arcandor in einer Mitteilung diese Aussage und räumte ein, ein Verkauf von Thomas Cook sei durchaus denkbar. Als Folge ging der Aktienkurs nach unten.
Middelhoff bedauert Schaden der Aktionäre
In dem nun getroffenen Vergleich bedauert Middelhoff den bei den Klägern entstandenen Nachteil aus dem Aktienkauf, der "möglicherweise durch die Kommunikation der Arcandor AG" zustande gekommen sei. Sein Verhalten habe "aus seiner Sicht" allein dazu gedient, eine schwierige Situation des Konzerns zu bewältigen.
Zugleich übte der 8. Zivilsenat Kritik an der erstinstanzlichen Entscheidung des Essener Landgerichts. Aus Sicht des OLG ist juristisch nicht eindeutig, inwieweit Middelhoff für Handlungen von Aktionären nach Äußerungen seines Pressesprechers haftbar zu machen gewesen sei. Auch setze der Begriff der «Sittenwidrigkeit» ein «besonders verwerfliches Vorhalten» des Beklagten voraus.
Middelhoff fühlt sich wie "Krimineller" behandelt
Middelhoff hatte vor dem OLG erneut betont, er habe erst mit rund zwei Stunden Verspätung von der Äußerung seines Pressesprechers erfahren. Zu diesem Zeitpunkt hatte Peters bereits Arcandor-Aktien gekauft. "Ich werde wie ein Krimineller durch die Presse getrieben", beschwerte er sich vor dem Richter. Der Vorwurf, er soll Kleinanleger geschädigt haben, sitze "tief in meinem Herzen".