Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken EU-Kommission: Bund darf Uniper verstaatlichen
Das Energieunternehmen Uniper geriet wegen des russischen Gaslieferstopps in Schieflage. Gerettet wird der Konzern jetzt vom Bund.
Deutschland darf das krisengeplagte Energieunternehmen Uniper nach einer Entscheidung der EU-Kommission weitgehend verstaatlichen. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen diesen Schritt, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit. Den Maßnahmen für die Rettung des Unternehmens müssen die Uniper-Aktionäre am Montag auf einer außerordentlichen Hauptversammlung noch zustimmen.
Derzeit geht man davon aus, dass die Rettung den Staat mehr als 30 Milliarden Euro kosten wird. Das Paket sieht unter anderem eine Kapitalerhöhung über acht Milliarden Euro sowie den Erwerb der Uniper-Anteile von Fortum vor. Der deutsche Staat soll dafür jeweils einen Stückpreis von 1,70 Euro bezahlen. Anschließend würde der Bund etwa 98,5 Prozent der Anteile an Uniper besitzen. Ende November sicherte sich Uniper zudem eine weitere Kapitalspritze vom Bund. Bis zu 25 Milliarden Euro sollen durch die Ausgabe neuer Aktien hereinkommen.
Uniper beliefert mehr als 100 Stadtwerke und Unternehmen
Uniper ist wegen des russischen Gaslieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Gaspreise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teuer auf dem Gasmarkt kaufen, um eigene Lieferverträge zu noch günstigeren Konditionen zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt.
Der Gasgroßhändler mit einer starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für mehr als 100 Stadtwerke und große Unternehmen und spielt damit eine zentrale Rolle für die Erdgasversorgung von Deutschland. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Uniper-Kunden ebenfalls in große Schwierigkeiten gebracht hätte.
- Nachrichtenagentur dpa