Experten rechnen mit weiterem Anstieg Mehr Unternehmensinsolvenzen im November
Vor dem Hintergrund der Energiekrise und einer drohenden Rezession steigt in Deutschland die Zahl der Firmenpleiten. Zwei Branchen sind besonders betroffen.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im November leicht gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Montag wurden im November 1,2 Prozent mehr Regelinsolvenzen beantragt als im Oktober. Damals hatte die Zahl der Firmenpleiten im Vergleich zum September bereits um 18,4 Prozent zugenommen.
Die Statistiker betonten, dass die Insolvenzanträge oft mit mehrmonatigem Zeitverzug in die Statistik einfließen. Experten rechnen wegen der Wirtschafts- und Energiekrise wieder mit mehr Insolvenzen.
Mehr als 10.600 beantragte Insolvenzen
Von Januar bis September meldeten die deutschen Amtsgerichte 10.643 beantragte Insolvenzen. Das waren 0,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Gerichte auf knapp 10,8 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum lagen sie bei 45,5 Milliarden Euro, da mehr Großunternehmen in die Insolvenz gingen.
Die meisten Fälle gab es im Baugewerbe mit 1.970 Fällen (plus 8,2 Prozent). Es folgte der Handel (samt Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1.571 Verfahren (minus 1,4 Prozent).
Die Angaben basieren auf den Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Sie gehören allerdings zu den experimentellen Daten, die noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken aufweisen. Als Frühindikator gibt die Zahl der Regelinsolvenzen jedoch Hinweise auf die Entwicklung der Firmenpleiten nach der amtlichen Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar sind.
Starker Rückgang bei Verbraucherinsolvenzen
Bei den Verbraucherinsolvenzen gab es in den ersten neun Monaten des Jahres einen starken Rückgang um fast ein Fünftel (minus 18,6 Prozent). Allerdings schlägt sich hier eine Gesetzesänderung zum Oktober 2020 nieder, die eine Befreiung von der Restschuld schon nach drei statt nach sechs Jahren möglich machte. Etliche Betroffene hatten daher mit ihrem Insolvenzantrag gewartet, um von der Neuregelung zu profitieren. Der Nachholeffekt scheine inzwischen beendet, erklärte das Amt.
Um eine Pleitewelle bei Unternehmen wegen der Corona-Pandemie zu vermeiden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung zeitweise ausgesetzt. Seit Mai 2021 gilt die Antragspflicht wieder. Ausnahmen für die Antragspflicht gab es außerdem infolge des Hochwassers in Westdeutschland im Juli 2021. Hier war die Insolvenzantragspflicht noch bis Januar 2022 ausgesetzt.
- Nachrichtenagenturen dpa und Reuters