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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neue Regelung kommt So kalt darf es an Ihrem Arbeitsplatz künftig sein
Damit Deutschland im Winter das Gas nicht ausgeht, sollen auch Arbeitnehmer einen Beitrag leisten. Doch wie kalt darf es in Büros und Werkstätten werden?
Der Plan steht: Ab dem 1. September gilt für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden ein Heizdeckel. Die Lufttemperatur darf dann bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten. Doch auch für private Unternehmen gibt es neue Vorgaben.
Die Maßnahmen sind Teil einer Ministerverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), das das Kabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat. Sie soll helfen, die von Robert Habeck (Grüne) anvisierten 20 Prozent Gas einzusparen, um eine Mangellage in Deutschland zu verhindern.
Wir erklären, wie kalt es am Arbeitsplatz demnach bald sein darf, welche unterschiedlichen Regeln für öffentliche und private Arbeitgeber gelten und ob Chefs ihre Angestellten ins Homeoffice schicken dürfen, um im Betrieb Heizkosten zu sparen.
Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein?
Das kommt darauf an, wie körperlich anstrengend Ihre Tätigkeit ist und ob Sie dabei sitzen, stehen oder gehen. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 3.5 legt dafür verschiedene Temperaturuntergrenzen fest. Die Bundesregierung hat diese jedoch nun geändert, um schon in der kommenden Heizsaison signifikant Gas zu sparen.
Bisher galten für alle Arbeitsräume – egal ob öffentlich oder privat – folgende Mindesttemperaturen:
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Der Großteil von ihnen wird nun um ein Grad sinken und für öffentliche Gebäude gleichzeitig zur Obergrenze. Die "einzuhaltenden Mindesttemperaturen werden in einer Ministerverordnung des BMWK zur Energieeinsparung auf sechs Monate befristet jeweils um 1 Grad Celsius abgesenkt", sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums t-online. "Eine Ausnahme bilden schwere körperliche Tätigkeiten: Die Mindesttemperatur von 12 Grad bleibt hier unangetastet."
Damit ergeben sich folgende Temperaturvorgaben:
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Die Sonderregeln für Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume bleiben bestehen. Dort müssen weiterhin mindestens 21 Grad herrschen, wenn sie genutzt werden. In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, darf die Lufttemperatur 24 Grad betragen.
Ein generelles Heizverbot gilt für Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden, in denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Flure, große Hallen, Foyers und Technikräume. Vom Verbot ausgenommen sind medizinische und soziale Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheime, Schulen und Kindertagesstätten.
Was gilt für die Privatwirtschaft?
Während öffentliche Arbeitgeber ihre Büros und Arbeitsräume nicht niedriger, aber auch nicht höher als auf die oben genannten Temperaturen heizen dürfen, stellen die Werte für private Unternehmer lediglich Mindesttemperaturen dar. Die Betriebe sind also nicht verpflichtet, die Temperaturen auf diese Werte zu reduzieren, können das aber nun rechtssicher tun.
Dass zumindest ein Teil der Privatwirtschaft dem auch nachkommen wird, scheint ausgemacht. So sprach sich der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Peter Adrian, bereits vor einigen Wochen dafür aus, weniger hohe Temperaturen vorzuschreiben.
Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass die Regeln weiter verschärft werden. Denn spätestens bei einem Gasnotstand sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung nicht mehr verbindlich.
Darf mich mein Chef einfach ins Homeoffice schicken?
Um Energie zu sparen, erwägen manche Unternehmen, vorübergehend wieder Homeoffice einzuführen. Das geht aber nur, wenn Sie als Arbeitnehmer damit einverstanden sind.
"Homeoffice ist für beide Seiten freiwillig", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber nämlich dazu verpflichtet, Ihnen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
- Eigene Recherche
- Schriftliches Statement des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- baua.de: "ASR A3.5 – Raumtemperatur"
- haufe.de: "Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?"
- oekozentrum.nrw: "Vorgaben zum Energiesparen"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa