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BGH prüft Negativzinsen: Verwahrentgelte bei Banken rechtmäßig?


BGH-Entscheidung
Negativzinsen: Droht Banken eine Rückzahlpflicht?

Von t-online, llb

Aktualisiert am 04.02.2025 - 12:25 UhrLesedauer: 3 Min.
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Euromünzen (Symbolbild): Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob Banken und Sparkassen in der Niedrigzinsphase von ihren Kunden Negativzinsen verlangen durften. (Quelle: Stadtratte)
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Der Bundesgerichtshof prüft die Rechtmäßigkeit von Negativzinsen auf Kundeneinlagen bei Banken. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für Verbraucher haben.

Traditionell erhalten Sparer Zinsen für ihr bei Banken hinterlegtes Guthaben. Diese Zinsen stellen eine Art Belohnung für das Bereitstellen von Kapital dar, das Banken für Kredite und Investitionen nutzen. Doch in den vergangenen Jahren kehrte sich dieses Prinzip um: Einige Banken und Sparkassen führten sogenannte Negativzinsen oder Verwahrentgelte ein, bei denen Kunden für ihre Einlagen zahlen mussten.

Aktuell beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob diese Praxis rechtmäßig war. Doch wie kam es zu dieser Entwicklung, und welche Auswirkungen könnte das anstehende Urteil auf betroffene Bankkunden haben?

Worum geht es in Karlsruhe?

Der Bundesgerichtshof verhandelt derzeit über die Zulässigkeit von Negativzinsen, die von Banken und Sparkassen auf Kundeneinlagen erhoben wurden. Konkret geht es um Klagen der Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen vier Finanzinstitute, die Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten eingeführt hatten. Die Verbraucherschützer fordern die Unterlassung dieser Praxis und teilweise die Rückzahlung der bereits erhobenen Entgelte.

Um wie viele Banken und Kunden geht es?

Auf dem Höhepunkt der Negativzinsphase im Mai 2022 verlangten mindestens 455 Banken und Sparkassen in Deutschland von ihren Kunden Negativzinsen. Die meisten Institute orientierten sich dabei am negativen Einlagezins der Europäischen Zentralbank (EZB) und berechneten einen Strafzins von 0,5 Prozent auf Guthaben, die einen bestimmten Freibetrag überschritten.

Einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox zufolge zahlte vor der Zinswende im Sommer 2022 jeder achte Bankkunde (13 Prozent) Negativzinsen an seine Bank. Von diesen Betroffenen gaben 88 Prozent an, die zu Unrecht erhobenen Strafzinsen zurückfordern zu wollen, sollte der BGH dies ermöglichen.

Der Studie zufolge haben Kreditinstitute aller Bankengruppen ihren Kunden Strafzinsen berechnet, darunter Filialbanken wie die Deutsche Bank oder die Commerzbank, aber auch Direktbanken wie die ING, die DKB oder die Comdirect. Auch Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken mussten Negativzinsen zahlen.

Einige Banken setzten diesen Freibetrag bereits bei 5.000 oder 10.000 Euro an, wodurch auch Klein- und Durchschnittssparer betroffen waren, berichtet Finanzexperte und Verivox-Chef Oliver Maier.

Welche Position beziehen die Banken?

Einige Banken argumentieren, dass die Erhebung von Verwahrentgelten in der Negativzinsphase notwendig war, um die eigenen Kosten zu decken. So betont eine Sprecherin der Volksbank Rhein-Lippe, dass man eine Quersubventionierung vermeiden wollte und daher die entsprechenden Kosten den Leistungen zugeordnet habe.

Die Entgelte seien nicht pauschal eingeführt worden; vielmehr habe man mit den Kunden individuelle Lösungen gesucht, sodass nur in wenigen Einzelfällen Verwahrentgelte für besonders hohe Einlagen vereinbart wurden.

Was kritisieren die Verbraucherzentralen?

Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass den Verwahrentgelten keine echte Verwahrung zugrunde liege. David Bode vom vzbv erklärt: "Eine Verwahrung wäre, wenn ich mit Bargeld zu meiner Bank gehe und sie bitte, das in ein Schließfach einzuschließen." Da die Banken jedoch über das auf Giro- oder Tagesgeldkonten liegende Geld verfügen und daraus Gewinne erzielen dürfen, handle es sich um eine sogenannte unregelmäßige Verwahrung. In solchen Fällen sei das Kreditinstitut als Darlehensnehmer verpflichtet, dem Kunden Zinsen zu zahlen. Die Einführung von Negativzinsen kehre dieses Prinzip um, was aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässig ist.

Welche Folgen hat das Urteil für Verbraucher?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs könnte weitreichende Folgen haben. Sollten die Richter die Erhebung von Negativzinsen für unzulässig erklären, könnten betroffene Kunden die damals erhobenen Zinsen von ihren Banken zurückfordern.

Zudem würde das Urteil für künftige Niedrigzinsphasen klare rechtliche Vorgaben schaffen. "Das Thema Negativzinsen mag in der aktuellen Zinslage an Bedeutung verloren haben", sagt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Doch für künftige Niedrigzinsphasen brauchen wir klare rechtliche Vorgaben".

Betroffene sollten das Verfahren aufmerksam verfolgen und bei einer Entscheidung zu ihren Gunsten ihre Bank kontaktieren, um eine Rückerstattung der gezahlten Verwahrentgelte zu verlangen. Ein konkreter Termin für die Urteilsverkündung steht derzeit noch nicht fest.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Verivox
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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