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FTI-Insolvenz: So sichern sich Urlauber jetzt ihre Rückerstattung


Mehr als 200.000 Betroffene
FTI-Pleite: So erhalten Urlauber ihre Rückerstattungen

Von dpa
Aktualisiert am 09.08.2024Lesedauer: 3 Min.
Im Juni meldete der Reisekonzern FTI die Insolvenz: Hunderttausende Pauschalreisen mussten storniert werden.Vergrößern des BildesIm Juni meldete der Reisekonzern FTI die Insolvenz an: Hunderttausende Pauschalreisen mussten storniert werden. (Quelle: imago stock&people via www.imago-images.de)

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI hat viele Urlauber hart getroffen. Jetzt gibt es immerhin eine gute Nachricht: Die Rückerstattung kann beantragt werden.

Aufgrund der Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni, sind für viele Reisende die Urlaubspläne gescheitert. Mehr als 200.000 Pauschalreisen wurden storniert. Jetzt können sich Urlauber bereits geleistete Zahlungen zurückholen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat nach eigenen Angaben den Erstattungsprozess gestartet. Wie Sie der Prozess abläuft und was Betroffene wissen sollten.

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den folgenden Veranstaltermarken gebucht und im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden:

  • FTI
  • 5vorFlug
  • BigXtra

Zum Anderen gelten Erstattungsansprüche für Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um begonnene Reisen fortzusetzen.

Wie viele Menschen betrifft es?

Laut DRSF sollen Leistungen für mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen erstattet werden. Hinzu kämen verauslagte Kosten von ungefähr 60.000 Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldungen schon im Urlaub waren.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Sind Sie betroffen und liegen Ihre Kontaktdaten bereits vollständig vor, sollten Sie in den nächsten Tagen direkt per E-Mail vom DRSF kontaktiert werden. Dann können Sie Ihren Erstattungsantrag unmittelbar online stellen – ein Link in der Mail führt direkt zu einem Online-Portal, auf welchem die Rückzahlung beantragt werden kann.

Zu beachten: Der DRSF betont, dass für jede Reise nur ein Erstattungsantrag vorgesehen ist. Mitreisende werden daher nicht gesondert kontaktiert.

Bei unvollständigen Kontaktdaten

Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, Ihre Kontaktdaten dem DRSF jedoch nicht vollständig vorliegen, können Sie sich in einem gesonderten Verfahren für den Erstattungsprozess registrieren. Dort können Sie die erforderlichen Daten nachreichen. Dem DRSF zufolge, erhalten Sie in diesem Fall zunächst eine postalische Mitteilung.

Konkret müssen dem DRSF den Angaben nach mindestens zwei "Authentifizierungsfaktoren" von Erstattungsberechtigten vorliegen, damit diese den Online-Antrag stellen können, etwa eine E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer.

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Notwendig sind: die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und der Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wenn Sie vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet haben, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollten Sie außerdem entsprechende Quittungen dafür parat haben.

Für Reisen mit mehreren Personen seien zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Hierfür stehe ein entsprechendes Formular zur Verfügung, so der DRSF.

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die folgenden Marken sind ebenfalls nicht abgesichert:

  • DriveFTI
  • Cars & Camper
  • Meeting Point Rent-a-Car

In diesem Fall können Sie versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können Sie die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend machen. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wie hoch ist das Erstattungsvolumen?

Dem Reisesicherungsfonds zufolge beläuft sich das Erstattungsvolumen insgesamt auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Zuletzt hatte eine Sprecherin des DRSF gesagt, die Mehrzahl der Erstattungen solle bis zum Herbst geleistet sein.

Wo gibt es weitere Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet, mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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