"Skiplagging" Gefährlicher Flug-Trick: So riskieren Sie teure Konsequenzen
Ein Reise-Trick namens "Skiplagging" verspricht, günstiger ans Ziel zu kommen. Doch wer ihn anwendet, riskiert ernsthafte Konsequenzen der Airline.
Wer reisen will und kein unendlich hohes Budget hat, wird sich immer nach Schnäppchen umgucken. Um bei Flügen zu sparen, ist die naheliegende Option, die Preise diverser Airlines und Webseiten zu vergleichen.
Doch besonders gewiefte Schnäppchenjäger haben nun ein Schlupfloch gefunden, mit dem man mitunter noch mehr Geld sparen kann. Der Trick nennt sich "Skiplagging" (ausgesprochen: "Skip-Legging", auch "cross ticketing" oder "Überkreuzbuchung" genannt) und funktioniert so: Man bucht einen Flug mit Zwischenstopp – wobei dieser das eigentliche Ziel ist. Der Anschlussflug wird nicht angetreten.
Ein Beispiel: Man bucht einen Flug von Berlin nach Catania (Sizilien) mit Zwischenstopp in Rom. Da Rom das eigentliche Reiseziel ist, lässt man den Anschlussflug nach Catania verfallen. Dieser Trick funktioniert allerdings nur dann, wenn man ausschließlich Handgepäck dabeihat, da Aufgabegepäck an einem Zwischenstopp nicht ausgegeben wird.
Da Direktflüge oft teurer sind, soll man durch das "Skiplagging" Geld sparen. Trotzdem ist es nicht ratsam, diesen Trick anzuwenden – werden Sie von der Airline dabei erwischt, kann das unangenehm und teuer werden. Wenn Sie den zweiten Flug auf der Route nicht antreten, ist die Maschine nicht ausgelastet, was die Fluggesellschaft Geld kostet. Bekommt die Airline heraus, dass sie auf einem Flug "Skiplagging" praktiziert haben, kann das diverse Konsequenzen haben.
"Skiplagging" kann auch rechtliche Konsequenzen haben
Zum einen könnten Sie dazu angehalten werden, den vollen Preis für den Direktflug zu zahlen – was bedeutet, dass Sie am Ende nicht gespart, sondern noch mehr Geld ausgegeben haben. In den Beförderungsbedingungen der Lufthansa heißt es etwa: "Wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren".
Im Jahr 2019 verklagte die Lufthansa sogar einen Passagier, der "Skiplagging" praktiziert hatte, wie das Magazin "aerotelegraph.com" berichtete. Ein Teenager, der einen Flug über eine auf "Skiplagging" spezialisierte Webseite gebucht hatte, wurde von American Airlines deswegen sogar für drei Jahre als Passagier gesperrt.
Auch deswegen sollte man lieber Abstand von Webseiten wie "skiplagged.com" und dem Trick an sich nehmen. Denn mitunter muss man nicht nur mehr Geld zahlen, sondern wird im schlimmsten Fall verklagt oder von der Fluggesellschaft gesperrt. Wenn Sie günstig fliegen wollen, vergleichen Sie lieber die Preise online oder im Reisebüro.
- aerotelegraph.com: "Airline sperrt Teenager für drei Jahre – weil er früher aussteigen wollte"
- de.euronews.com: "Skiplagging: Billiger fliegen, aber mit Risiko - was steckt dahinter?"