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Teilungserklärung: Vor einem Wohnungskauf müssen Sie dieses Dokument prüfen


Wichtiges Dokument
Diese Unterlagen sollten Sie vor Wohnungskauf unbedingt prüfen

Von dpa
26.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Wohnungsbesichtigung (Symbolbild): Wer eine Eigentumswohnung kaufen will, sollte sich vorab nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch ein paar Dokumente zeigen lassen.Vergrößern des BildesWohnungsbesichtigung (Symbolbild): Wer eine Eigentumswohnung kaufen will, sollte sich vorab nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch ein paar Dokumente zeigen lassen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Ein Blick ins Kleingedruckte kann vor bösen Überraschungen schützen. Bei Entscheidungen wie dem Kauf einer Eigentumswohnung ist das besonders sinnvoll.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte immer auch einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Denn anhand derer lässt sich feststellen, wie die anderen zum Haus gehörenden Gebäudeeinheiten genutzt werden können.

Lassen die Regelungen eine gewerbliche Nutzung zu, haben Eigentümer etwa wenig Handhabe gegen den Betrieb eines Bistros. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese (Az.: 539 C 6/20) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Großer Spielraum bei Teilungserklärungen

Geklagt hatte ein Eigentümer, weil in einer Einheit der Eigentümergemeinschaft ein Bistro betrieben wurde. Er war der Ansicht, dass eine solche Nutzung gegen die Teilungserklärung verstoße, weil diese zwar eine gewerbliche Nutzung zulasse, der Betrieb eines Bistros oder Restaurants aber nicht ausdrücklich darin erfasst sei.

Dem widersprach das Amtsgericht. Der Grund: Der Spielraum in der Teilungserklärung sei wegen der zulässigen gewerblichen Nutzung groß. Deshalb sei der Betrieb des Bistros zulässig. Der Eigentümer könne sich so zumindest nicht grundsätzlich gegen diese Art der Nutzung wehren.

Aber: Gehen Geruchs- oder Geräuschbeeinträchtigungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus, kann der Eigentümer gegen solche einzelnen Verstöße vorgehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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