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Zum journalistischen Leitbild von t-online."DWD WarnWetter" Gratis-App des Wetterdienstes darf nur Unwetterwarnungen enthalten
Wetter-Apps bringen alle möglichen meteorologischen Daten aufs Handy. Private Anbieter lassen sich das bezahlen oder integrieren Werbung. Was aber, wenn sie plötzlich mit einer Bundesbehörde konkurrieren?
Zum Schutz privater Mitbewerber darf der Deutsche Wetterdienst (DWD) in seiner Smartphone-App nur Unwetterwarnungen gratis anbieten. Alle darüber hinausgehenden Vorhersagen und Informationen müssen kostenpflichtig oder werbefinanziert sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Für die Nutzer ändert sich nichts. Der meteorologische Dienst der Bundesregierung hatte die Vollversion seiner "WarnWetter-App" wegen des Streits schon zuletzt für einmalig 1,99 Euro verkauft und will das so beibehalten. (Az. I ZR 126/18)
Mit Steuergeld finanziert
Geklagt hatte das Bonner Unternehmen WetterOnline. Geschäftsführer Joachim Klaßen begrüßte das Urteil. "Jeder private Anbieter muss irgendwie seine Dienstleistungen finanzieren und seine Mitarbeiter bezahlen", sagte er. Wenn der DWD eine Gratis-App mit Steuergeld finanziere, sei das ein Wettbewerbsnachteil.
Das kostenlose Angebot von WetterOnline enthält Anzeigen. Die werbefreie Variante der App müssen Nutzer kaufen.
Der DWD hatte die "WarnWetter-App" 2015 auf den Markt gebracht. Die Herausgabe amtlicher Unwetterwarnungen ist eine zentrale Aufgabe der Bundesbehörde mit Sitz in Offenbach, die auch gesetzlich verankert ist. Darauf beschränkte sich die App aber nicht. Sie enthielt auch viele allgemeine Infos und detaillierte Wetterberichte.
DWD bedauert das Urteil
Damit hat der Wetterdienst laut BGH die Grenzen seiner Ermächtigungsgrundlage überschritten. Die Behörde habe mit der App zwar nicht erwerbswirtschaftlich gehandelt, urteilten die obersten Zivilrichter. Das Angebot sei aber als geschäftliche Handlung zu sehen und damit an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen.
"Wir bedauern das Urteil natürlich sehr", sagte DWD-Sprecher Uwe Kirsche. Der Dienst hätte den Menschen gern mehr anbieten wollen.
DWD-Vorstandsmitglied Hans-Joachim Koppert hatte nach der Karlsruher Verhandlung im Dezember betont, dass die Warnungen in der App ja im Vordergrund stünden. Damit die Menschen die Wetterlage richtig verstehen könnten, sei es aber notwendig, mehr Informationen bereitzustellen. Bei einer Gewitterwarnung wolle der Nutzer auch das Radarbild anschauen – "um zu sehen, wo kommt das her, wo zieht das hin, intensiviert sich das vielleicht", sagte Koppert damals. "Wir verstehen unter Warnung eben mehr als die bloße Warnung."
Auch t-online.de bietet eine Wetter-App an. Sie beinhaltet Tagesvorhersage, Wetterprognose, Wetterwarnung oder Niederschlagsradar. Hier geht es zum Download.
Unterschiede zwischen Voll- und Basisversion
Das Landgericht Bonn hatte dem DWD bereits 2017 die App in ihrer ursprünglichen Form verboten. Das Oberlandesgericht Köln hob dieses Urteil zwar 2018 auf. Der Wetterdienst hatte wegen des offenen Rechtsstreits trotzdem bis auf weiteres darauf verzichtet, die Vollversion kostenlos anzubieten. Die Gratis-App wurde abgespeckt.
"Daran wird sich nichts ändern", sagte DWD-Sprecher Kirsche. Kostenlos gibt es damit auch in Zukunft nur noch eine Basisversion, die ausschließlich über Unwetterwarnungen informiert. Die kostenpflichtige Vollversion enthält alle zusätzlichen Angebote, zum Beispiel Radarbilder mit Blitzen, UV-Warnungen und Unwettervideos.
- Nachrichtenagentur dpa