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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Für 470 Megabyte Daten Handynutzung auf Kreuzfahrt soll Familie 12.000 Euro kosten
12.000 Euro für ein paar Videos auf dem Handy – eine Mini-Kreuzfahrt zwischen Kiel und Oslo ist für eine Familie aus Berlin zur Mega-Kostenfalle geworden.
Wie NDR 1 Welle Nord berichtete, nutzte der zwölfjährige Sohn der Familie auf der Fähre der Reederei "Color Line" von Kiel nach Oslo sein Handy. Kurz nach dem Urlaub sei dann eine deftige Rechnung des Mobilfunkanbieters angekommen: 12.000 Euro für rund 470 Megabyte genutzte Daten. Das entspricht 25,53 Euro pro Megabyte.
Das Handy des Jungen habe sich offenbar in das über Satellit ausgestrahlte Mobilfunknetz "Telenor Maritime" eingewählt, sagt der Geschäftsführer der Reederei, Dirk Hundertmark, der Deutschen Presse-Agentur. Wie auch in Flugzeugen fallen bei der Nutzung solcher Netze hohe Roaming-Gebühren an. "Color Line" versuche Passagiere vorab auf ihrer Internetseite über mögliche Kosten zu informieren, sagt Hundertmark. Es sei sehr selten, dass Passagiere sich unbemerkt in das Satellitennetz einwählten. Kunden würden per SMS von ihrem Anbieter über mögliche Kosten informiert.
"Das ist wirklich ein Extremfall, den die Familie da erlebt hat", sagt der Geschäftsführer. Die Reederei versuche vorab zu informieren und biete kostenpflichtige WLAN-Pakete über ein internes Netzwerk als Alternative an.
Rechnung auf 5.000 Euro reduziert – Familie will klagen
Der Mobilfunkanbieter der Familie habe aus Kulanzgründen die Rechnung auf 5.000 Euro reduziert, berichtete der NDR. Die Berliner hätten dennoch einen Anwalt eingeschaltet und versuchten, gegen die Forderung vorzugehen.
Verbraucherschützer raten, vor einer Reise beim Veranstalter oder der Reederei nachzufragen, welche Tarife an Bord gelten. Wenn möglich, sollte man ein WLAN-Paket zum Festpreis buchen, über das auch telefoniert werden kann. Vor der Reise in den Einstellungen des Smartphones die mobile Datennutzung, das Datenroaming und die automatische Netzeinwahl ausschalten.
Hohen Rechnungen sollte man schriftlich widersprechen und nur den unstrittigen Teil bezahlen. Und das möglichst schnell, denn es gelten Fristen. Beratungen bieten unter anderem die Verbraucherzentralen an.