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Folgen des Brexit: Briten verlieren ab März ihre .eu-Domains


Brexit-Folgen
Briten verlieren ab März ihre .eu-Domains

Von t-online, str

Aktualisiert am 04.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Smartphone mit EU-Sticker: Mit dem Brexit verlieren die Briten die Möglichkeit, eine Domain mit der Endung ".eu" zu registrieren.Vergrößern des Bildes
Smartphone mit EU-Sticker: Mit dem Brexit verlieren die Briten die Möglichkeit, eine Domain mit der Endung ".eu" zu registrieren. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)

Der Brexit wirkt sich auch auf hunderttausende in Großbritannien registrierte Webseiten aus. Denn mit dem Austritt aus der Union verlieren die Betreiber aus England ihren Anspruch auf eine ".eu"-Domain.

Bis zum 30. März hat Theresa May noch Zeit, um eine Einigung im Brexit-Streit zu erzielen oder eine Übergangsregelung zu finden. Doch damit ist kaum noch zu rechnen. Die Vorbereitungen für einen ungeordneten Austritt, einen "Hard Brexit" oder "No Deal Brexit", laufen deshalb bereits. Und das wirkt sich auch in der Online-Welt aus.

So verlieren Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen aus dem Vereinigten Königreich mit dem Brexit auch die Möglichkeit, Webseiten mit der Domain-Endung ".eu" zu halten oder zu registrieren. Der zuständige Registrar EUR-ID hat seine Richtlinien dahingehend angepasst. Mindestens 300.000 aus Großbritannien registrierte EU-Domains sollen von der Neuregelung betroffen sein. Das sind rund zehn Prozent aller ".eu"-Domains.

Demnach können Antragsteller mit einem Wohnsitz in dem zukünftigen EU-Drittstaat ab dem 30. März keine neuen ".eu"-Domains mehr registrieren. Betroffene Webseiten-Betreiber werden ab dem 23. März per Mail darüber informiert, dass ihre Domain eine Woche später bereits gegen die EU-Regeln verstößt.

Ergreift der Besitzer keine Gegenmaßnahmen, wird die Domain am 30. Mai zurückgezogen. Damit verknüpfte Webseiten und Dienste würden effektiv abgeschaltet. Die dazugehörige Domain wird ein Jahr später neu vergeben. Domain-Inhaber können das nur verhindern, indem sie einen neuen Besitzer mit einer Adresse in der EU angeben. Dazu müssten sie entweder ihren Wohn- oder Firmensitz verlegen oder eine treuhänderische Lösung finden.


Kommt es doch noch zu einem Deal mit der EU, müssen in England registrierte Domains zwar trotzdem "umziehen". Schließlich können Webseiten mit der Endung ".eu" nur in einem EU-Mitgliedsland registriert werden. Den Betreibern bleibt für die Umstellung aber mehr Zeit.

Verwendete Quellen
  • Mittelung der EUR-ID: "Brexit Notice"
  • t3n.de: ".eu-Domains sind mit dem Brexit in Großbritannien Geschichte"
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