Verträge im Internet Der Kündigungsbutton ist offiziell gestartet
Kündigungen werden einfacher: Ab heute können Verbraucher mit dem Kündigungsbutton schnell und einfach Verträge beenden. Wie das funktioniert, erklären wir hier.
Ab heute wird es deutlich einfacher, Verträge zu kündigen, die im Internet geschlossen wurden. Durch das Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Verordnung sind Unternehmen und Dienstleister dazu verpflichtet, die Kündigung kostenpflichtiger Verträge online anzubieten – in Form eines sogenannten Kündigungsbuttons.
Dies soll dafür sorgen, dass komplizierte Kündigungsprozesse für Internetverträge deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Denn im Gegensatz zum zumeist schnellen und unkomplizierten Vertragsabschluss übers Internet bedurfte es einer schriftlichen Kündigung per Mail oder Brief.
Für welche Verträge wird der Kündigungsbutton eingeführt?
Der Button wird für "entgeltliche Dauerschuldverhältnisse" zur Pflicht, die über eine Webseite geschlossen werden können. Das sind beispielsweise Zeitschriftenabonnements, Versicherungen oder Streaming-Mitgliedschaften.
Wichtig: Verbraucher selbst müssen den Vertrag nicht online abgeschlossen haben, um den Kündigungsbutton nutzen zu können. Zudem lassen sich auch Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden, darüber kündigen.
Ausnahmen: Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Finanzdienstleistungen sind davon ausgenommen.
Wie sieht der Button aus?
Der Kündigungsbutton muss in Form einer deutlich gestalteten Schaltfläche auf der Webseite vorzufinden sein. Dort muss auch eindeutig hervorgehen, dass es sich um einen Knopf zum Kündigen von Verträgen handelt, beispielsweise indem er die Aufschrift "Vertrag hier kündigen" oder Ähnliches trägt.
Der Button muss dann auf eine Webseite weiterleiten, auf der genaue Angaben zum Vertrag und zur Kündigung gemacht werden können. In einem weiteren Schritt muss dann abschließend über einen Knopf mit "Kündigung hier bestätigen", "Jetzt kündigen" oder dergleichen die Kündigung schlussendlich vollzogen werden können.
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, den Kündigungsbutton präsent zu platzieren und einfach auffindbar zu machen. Eine vorherige Anmeldung auf der Webseite darf nicht erforderlich sein. Darüber hinaus muss Verbrauchern die Möglichkeit geboten werden, eine Kündigung über die Webseite oder die App abspeichern zu können.
Bedingungen für eine Kündigung
Auch bei einer Kündigung über den Button sind die Kündigungsfristen einzuhalten. Verträge mit Mindestlaufzeiten können also auch so nicht vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit beendet werden. Grundsätzlich gilt eine Kündigung immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt, insofern kein gesondertes Datum angegeben wurde.
Ausnahmen: Stellt ein Unternehmen keinen Kündigungsbutton zur Verfügung, obwohl es dazu verpflichtet wäre, lassen sich Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Da davon auszugehen ist, dass das Unternehmen eine Kündigung über den Kündigungsbutton sofort und ohne Verzögerung (die beispielsweise durch einen Briefversand entsteht) verarbeitet, muss dieses den Eingang der Kündigung auch sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen. Dies geschieht zumeist über eine automatische Eingangsbestätigung.
Wichtig: Kündigungen auf anderem Wege, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Telefon, bleiben auch weiterhin gültig. Der Kündigungsbutton ist nur ein zusätzlicher Weg, einen Vertrag schnell und einfach online zu beenden.
- verbraucherzentrale-bayern.de: "Kündigungsbutton: Verträge ab 1. Juli mit wenigen Klicks kündigen"
- verbraucherzentrale-bayern.de: "Am 1. Juli kommt der Kündigungsbutton"