Rechtsstreit droht Stiftung veröffentlicht kostenlos alle Bundesgesetzblätter
Die Open Knowledge Foundation wird auf dem Portal OffeneGesetze.de künftig sämtliche Bundesgesetzblätter frei als offene Daten bereitstellen. Bislang lässt der Kölner Bundesanzeiger Verlag das nicht zu.
Darf ein privates Unternehmen Urheberrecht an den Gesetzen des Bundes geltend machen und anderen verbieten, die Gesetze leichter durchsuch- und nutzbar zu machen? Auf diese Frage steuern eine Stiftung und der Bundesanzeiger Verlag zu, der zur Kölner Verlagsgruppe Dumont gehört.
In Deutschland treten Gesetze der Bundesrepublik erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlags erscheinen. Zwar können Bürger die Gesetzestexte auf dem Portal www.bgbl.de einzeln kostenlos ansehen. "Sie können aber nicht gedruckt, durchsucht oder kopiert werden", sagt Arne Semsrott, Projektleiter der Open Knowledge Foundation Deutschland. Der Bundesanzeiger Verlag verbiete die Weiterverwendung. "Wer die Gesetzblätter des Staates nutzen will, muss dem privaten Verlag Abo-Gebühren zahlen."
Die Open Knowledge Foundation werde nun alle Gesetzesblätter auf OffeneGesetze.de frei zugänglich machen. Die Stiftung forderte, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass private Verlage nicht Rechte an staatlichen Dokumenten beanspruchen dürften. "Das Urheberrecht darf der Demokratie nicht im Wege stehen. Daten und Dokumente des Staates müssen frei für alle Menschen zugänglich sein."
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Die Open-Data-Aktivisten schließen rechtliche Konsequenzen nicht aus: "Es ist möglich, dass der Verlag die Open Knowledge Foundation wegen Verletzung des Urheberrechts abmahnt, was eine grundsätzliche Klärung dieser Frage ermöglichen würde", so Semsrott.
Die Open Knowledge Foundation hatte in der Vergangenheit schon den Vertrag des Bundes mit dem Verlag in Teilen geschwärzt erstritten und öffentlich gemacht.
- Nachrichtenagentur dpa-AFX
- Pressemitteilung OffeneGesetze.de