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Nach Protesten: Bundestag beschließt umstrittene Urheberrechtsreform


Nach Protesten
Bundestag beschließt Urheberrechtsreform

Von dpa, afp, t-online, avr

Aktualisiert am 21.05.2021Lesedauer: 4 Min.
Demo gegen Upload-Filter in Berlin 2019: Der Bundestag hat die Urheberrechtsreform beschlossen.Vergrößern des Bildes
Demo gegen Upload-Filter in Berlin 2019: Der Bundestag hat die Urheberrechtsreform beschlossen. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)

Schon lange wird über eine Reform des Urheberrechts verhandelt. Nun hat der Bundestag ein Gesetz dazu beschlossen. Die Entscheidung bleibt nicht ohne Kritik.

Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition machte das Parlament am Donnerstag den Weg frei für die neuen Regeln für Urheber, Presseverlage, Internetplattformbetreiber und Nutzer. Die Grünen enthielten sich. AfD, Linke und FDP stimmten dagegen. Deutschland muss eine entsprechende EU-Richtlinie zum Urheberrecht bis Juni in nationales Recht umgesetzt haben.

Bei der Reform geht es unter anderem darum, die bisherigen Urheberregeln an den Gebrauch im Internet anzupassen – vor allem geht es um Plattformen, auf die Nutzer Inhalte hochladen können. Künftig sollen Plattformbetreiber in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochladen.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im Februar beschlossen. Urheber und Kreative sollen an der Wertschöpfung im Netz stärker beteiligt werden und ihre Auskunftspflichten sollen sich verbessern.

Proteste vor Entscheidung

Vor der EU-Richtlinie hatte es vor Jahren massive Proteste und Demonstrationen in vielen Ländern gegeben – Internetnutzer fürchteten Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, wenn zu viele Inhalte vor dem Hochladen von den Plattformen rausgefiltert werden. Die Bundesregierung wollte solche Filter möglichst vermeiden – Oppositionspolitiker sehen diese Pläne als gescheitert an.

Die Proteste auf der Straße gab es nun bei der Umsetzung in das nationale Recht so gut wie nicht. Verbände und Organisationen machten zugleich ihrem Unmut immer wieder Luft. Es gab auch gemeinsame Protestbrief-Aktionen von Musikern und Künstlern.

Ein Dorn im Auge ist der Musik-, Medien- und Filmbranche ein Passus, der es erlaubt, dass man kurze Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Werken wie Ton, Video oder Text auch ohne Lizenz auf einer Plattform hochladen darf. Der Passus blieb trotz der Kritik in dem Gesetz. Die Wirtschaftszweige fürchten finanzielle Nachteile für sich und auch für Urheber.

Overblocking soll verhindert werden

Der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tankred Schipanski (CDU), hob hervor, dass Elemente der Netzkultur wie etwa Memes – also häufig satirisch zusammengesetzte und viral verbreitete Inhalte – oder Bildersequenzen im GIF-Format bislang in einigen Bereichen nicht klar geregelt gewesen seien. Erlaubt bleibt nun die sogenannte "geringfügige Nutzung" von Inhalten: Diese dürfen 160 Zeichen, 125 Kilobyte oder 15 Sekunden umfassen. So soll ein übermäßiges Blockieren – ein sogenanntes Overblocking – verhindert werden.

Schipanski erklärte, diese Regelung sei das Ergebnis eines langen Aushandlungsprozesses, der die Interessen der Rechteinhaber und Nutzer in Einklang bringe. "Ferner haben wir in den parlamentarischen Beratungen den Schutz vor Piraterie erheblich verbessert, indem die Durchsetzung von Urheberrechten bei Serien, Kinofilmen und Liveübertragungen beispielsweise von Fußball erheblich erleichtert wird."

Kritik von verschiedenen Seiten

Der Digitalverband Bitkom bemängelte, die Reform bringe Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen könnten, wann eine Bild- oder Filmdatei legal sei. Zum anderen sei sie "insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden".

Laut Mario Brandenburg, technologiepolitischer Sprecher der FDP, würden die Upload-Filter zu einer "Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet" führen. "Mit dem Gesetz hat sich die Bundesregierung weit von einem bestmöglichen Schutz von Nutzer:innenrechten wegbewegt. Auch, wenn die Einführung einer Bagatellschranke grundsätzlich zu begrüßen ist, weil sie mutmaßlich legale Inhalte für Nutzer:innen verfügbar macht, bleibt sie durch ihren viel zu geringen Effekt faktisch nutzlos", so Brandenburg in einer Stellungnahme und fügte hinzu: "Lediglich 160 Zeichen – die Länge einer SMS – reichen der Bundesregierung für die Meinungsfreiheit."

Auch warnt Brandenburg davor, dass "die vorgesehenen Uploadfilter zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung", führen können. "Denn anstelle von Gerichten müssen zunächst "Klickworker" bei Plattformbetreibern entscheiden, ob hochgeladene Inhalt gegen mögliche Urheberrechtsansprüche verstoßen oder nicht." Die Folge wären laut Brandenburg "ein massives Overblocking von Inhalten".

Petra Sitte von den Linken kritisierte in ihrer Rede im Bundestag am Donnerstag den Gesetzesentwurf. Laut Sitte hätten es "die Lobbyisten der Plattformen und der Verwertungsindustrie geschafft, die Kreativen gegen die Nutzerinnen und Nutzer, die Nutzerinnen und Nutzer gegen die Kreativen oder eben auch gegen unabhängige kleine Verlage oder Bibliotheken in Stellung zu bringen." Ein "modernes und gerechtes Urheberrecht" bezeichnete Sitte als "Zukunftsmusik".

Verleger zufrieden mit Entscheidung

Verleger sind zufrieden mit dem Leistungsschutzrecht. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten, dass es nun ein Schutzrecht für journalistische Inhalte gebe. "Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können", teilten die beiden Verbände mit. Eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen, die Digitalanbieter auch mit der Nutzung redaktioneller Inhalte Dritter erzielten, sei ein Knackpunkt für die Zukunft des digitalen Journalismus.

Der Google-Chef für Zentraleuropa, Philipp Justus, schrieb in einem Blog-Eintrag des Konzerns, man werde mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten, die möglicherweise durch das neue Gesetz geschützt seien, zu erzielen. "Diese Verhandlungen werden auf Basis einheitlicher Kriterien geführt."

Gewerkschafter äußerten sich zum Teil kritisch zur Reform. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht etwa darin einen Mangel, dass es kein Verbandsklagerecht gebe. Verdi sieht Urheber und Künstler im Vergleich zu Plattformen und großen Verlagen insgesamt benachteiligt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Stellungnahme von Mario Brandenburg
  • Rede von Petra Sitte
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