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Facebook soll Millionenstrafe zahlen: Bundesamt ahndet Verstoß gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz


NetzDG zeigt Wirkung
Millionen-Bußgeld für Facebook wegen Umgangs mit Hasskommentaren

Von dpa
02.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Hasskommentar bei Facebook: Das soziale Netzwerk muss wegen seines Umgangs mit Hasspostings eine Strafe zahlen.Vergrößern des Bildes
Hasskommentar bei Facebook: Das soziale Netzwerk muss wegen seines Umgangs mit Hasspostings eine Strafe zahlen. (Quelle: Thomas Trutschel/imago-images-bilder)

Seit Anfang 2018 schreibt ein Gesetz Plattformen wie Facebook vor, was im Fall von Hasskommentaren zu tun ist. Doch ausgerechnet das größte soziale Netzwerk hat sich nicht an die Regeln gehalten und soll jetzt Strafe zahlen.

Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll das Online-Netzwerk Facebook ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das teilte am Dienstag das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit, das einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängt hat. Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Angaben über eingegangene Beschwerden unvollständig seien. Bemängelt wird außerdem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte "zu versteckt" sei. Der Bußgeldbescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil Facebook Einspruch dagegen einlegen kann.

Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet werden. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.

Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Beanstandet werden nun die Ausführungen von Facebook für das erste Halbjahr 2018. "Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte auf", heißt es in der Mitteilung des Bundesamts.

Konkret bemängelt wird, dass nur jene Beschwerden aufgeführt seien, die über das schwer zu findende "NetzDG-Formular" eingereicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alternativen "Flagging-Meldeweg" geleitet. Dass die dort eingegangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufgeführt werden, führt nach Einschätzung der Prüfbehörde jedoch zu einem "verzerrten Bild" über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte. Der Facebook-Bericht listet für das erste Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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