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DSGVO: Der Startschuss ging nach hinten los – Ein Kommentar


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Datenschutz-Verordnung
DSGVO: Der Startschuss ging nach hinten los

MeinungEin Kommentar von Laura Stresing

Aktualisiert am 25.05.2018Lesedauer: 3 Min.
Flaggen der Europäischen Union: Ab dem 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung.Vergrößern des Bildes
Flaggen der Europäischen Union: Ab dem 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung. (Quelle: Olivier Hoslet/EPA/dpa)

Die

Die erste Begegnung der EU-Bürger mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist keine besonders erfreuliche.

Unternehmen klagen schon seit Wochen über das Gesetz aus Brüssel, das ihnen neue Pflichten auferlegt.

Das ist wenig überraschend.

Überraschend ist allerdings, dass es sich in den letzten Tagen auch bei denen, die es eigentlich beschützen soll, extrem unbeliebt gemacht hat.

Alle sind genervt. Genervt von der E-Mail-Plage im Posteingang, genervt von absurden Klickorgien auf manchen Webseiten, genervt von noch längeren Datenschutzvereinbarungen und plötzlich gesperrten Seiten.

Während der Nutzen des Gesetzes vielen noch völlig unklar ist, scheint es – zumindest für den Moment – vor allem Schaden anzurichten. Das sollte allen Beteiligten zu denken geben: Eines der wichtigsten Themen der Digitalisierung, das den Schutz von Privatsphäre, Freiheits- und Persönlichkeitsrechten auch in Zukunft garantieren soll, wird als Zumutung empfunden. Was ist da schief gelaufen?

Themenschwerpunkt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Auf t-online.de finden Sie viele weitere praktische Ratgeber rund um die europäische Datenschutzverordnung. Wir haben zum Beispiel eine Checkliste für Vereine vorbereitet. Unter diesem Link finden Sie außerdem Tipps für Verbraucher: So nehmen Sie Ihre neuen Rechte wahr. WhatsApp-Nutzer aufgepasst: Auf dem Diensthandy verstößt WhatsApp gegen den Datenschutz – allerdings nicht erst seit Mai. Dafür wurde das Mindestalter für WhatsApp im Zuge der DSGVO auf 16 angehoben. Viele Anbieter verschicken jetzt ihre neuen Datenschutzrichtlinien. Aber es ist Vorsicht geboten, denn oft steckt Phishing dahinter. Wie Sie sich vor DSGVO-Betrug schützen, lesen Sie hier. Die wichtigsten Fakten zum neuen Gesetz erfahren Sie hier. Was ist dran an den Gerüchten, dass Fotografieren bald verboten sein soll? Alles zu den größten DSGVO-Mythen finden Sie hier. Und: Nur ein Viertel aller Unternehmen ist gut vorbereitet. Die SPD-Politikerin Saskia Esken übt Selbstkritik.

Es werden absichtlich Horrorszenarien heraufbeschworen

Datenschutz war noch nie ein beliebtes Thema – und auch kein einfaches. Gerade in den letzten Wochen, vor Ablauf der vorgesehenen Schonfrist, stieg die Zahl der Kritiker sprunghaft an. Viele davon beschäftigten sich wahrscheinlich zum ersten Mal mit den Vorgaben.

Umso hingebungsvoller wurde nun der neue Gesetzestext seziert. Nicht nur Juristen, auch Laien nahmen die 99 Artikel der DSGVO Satz für Satz auseinander und rätselten über ihre Bedeutung.

Solche lebhaften Debatten hätte man sich schon vorher gewünscht.

Dabei fiel aber auch die unterschiedliche Herangehensweise auf: So versteiften sich die Skeptiker darauf, immer von der schlimmsten aller Auslegungsmöglichkeiten auszugehen. Vom Fotografieverbot bis zur Abmahnwelle wurden jede Menge Horrorszenarien gemalt. Und die Befürworter hatten alle Hände voll zu tun, die Wogen wieder zu glätten.

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Sicher kann man darüber philosophieren, ob und unter welchen Umständen der Austausch von Visitenkarten oder ein Abi-T-Shirt in der Altkleidersammlung schon gegen die Verordnung verstößt. Auch die Warnung vor nicht datenschutzkonformen Schriftarten in Designvorlagen für den Blog ist nicht völlig ohne Grundlage.

Doch viele dieser Gedankenspiele haben nur einen Zweck: Sie sollen die Fehlerhaftigkeit des neuen Gesetzes vorführen. Zentrale Aussage: Die DSGVO ist ein Witz, ein Bürokratiemonster, eine Karikatur von einem Gesetz.

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Die DSGVO als Witz oder Bürokratiemonster

Das passt auch in das Narrativ der EU-Kritiker. Daraus spricht die Häme über "die da oben", die unfähigen Politiker und Bürokraten in Brüssel, die kein vernünftiges Gesetz auf die Beine stellen können und deren einziges Ziel es ist, kleinen Betrieben das Leben unnötig schwer zu machen. Diese Aussagen stoßen leider auf offene Ohren.

Dabei könnte sich die Wut genauso gut gegen Unternehmen richten, die einerseits alles über ihre Kunden wissen wollen und denen andererseits der Datenschutz offenbar immer noch nicht wichtig genug ist. Es ist kein Geheimnis, dass viele Firmen die Übergangsfrist von zwei Jahren weitgehend untätig verstreichen ließen. Dann musste alles auf den letzten Drücker passieren.

Einige, wie zum Beispiel der Lesezeichendienst "Instapaper", sehen sich sogar gezwungen, ihren Dienst in der EU vorerst einzustellen, bis die notwendigen Anpassungen vorgenommen sind. Andere haben offenbar gar nicht vor, irgendetwas an ihren Methoden zu ändern, sondern lassen sich einfach jeden einzelnen Cookie absegnen. Ob das zulässig ist? Fraglich.

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Den Web-Designer Owen Williams aus Amsterdam treibt die Denkfaulheit mancher Firmen dermaßen auf die Palme, dass er eine virtuelle "Halle der Schande" eröffnet hat, einen Blog, in dem er das Versagen der Unternehmen anprangert.

Versagt hat allerdings auch der Gesetzgeber. Schließlich blieben die Betroffenen durch das lange Schweigen vonseiten der Verantwortlichen sich selbst überlassen und mussten sich die Bedeutung der DSGVO selbst zusammenreimen. Brauchbare Leitfäden für Vereine und Kleinunternehmer zum Beispiel kamen erst in diesem Frühjahr heraus. Auf einige verbindliche Vorgaben warten viele Betroffene heute noch. Kein Wunder, dass sich viele an Hörensagen hielten und fragwürdige Ratschläge befolgten.

Dieser Schuss ging nach hinten los

Das Ergebnis: Viele der jetzt panisch verschickten E-Mails, in denen um die Zustimmung des Empfängers gebettelt wird, sind wahrscheinlich völlig überflüssig. Blogs werden aus Angst vor Sanktionen abgeschaltet. Sogar US-amerikanische Medien sperren nun die Nutzer aus der EU von ihrem Angebot aus.

All das sind Ärgernisse, die womöglich vermeidbar gewesen wären. In der Zwischenzeit gerät der ursprüngliche Sinn und Zweck der DSGVO in Vergessenheit: Beim Datenschutz geht es nicht etwa darum, Daten zu schützen, sondern die Bürger.

Die Kritiker fühlen sich bestätigt und bestärkt. Es ist genau das eingetreten, was sie vorhergesagt hatten. Auch die Tracking-Lobby klatscht sich bereits vor Freude in die Hände: Ihre Chancen, die ePrivacy-Verordnung abzubügeln, die zur Zeit in Brüssel verhandelt wird, sind nach dem DSGVO-Debakel enorm gestiegen. Unter diesen Bedingungen werden es Datenschützer künftig noch schwerer haben, für die Sache zu werben.

Wenn es so weitergeht, heißt es künftig selbst von Verbraucherseite: "Datenschutz? Nein, danke!" Und das sollte uns wirklich Sorgen machen.

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