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Was sich mit den neuen EU-Datenschutz-Regeln ändert


Mehr Verbraucherrechte
Das regelt die neue EU-Datenschutzrichtlinie

Von afp
Aktualisiert am 16.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Laptop: Am 25. Mai ändern sich die Datenschutz-Regeln in der EU. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Laptop: Am 25. Mai ändern sich die Datenschutz-Regeln in der EU. (Symbolbild) (Quelle: Silas Stein/dpa-bilder)
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Ab dem 25. Mai gelten in der Europäischen Union neue Regeln für den Datenschutz. Durch die Veränderungen erhalten die Verbrauchen deutlich mehr Rechte. Hier ist ein Überblick zu den wichtigsten Neuerungen.

Während sich die Verbraucher über mehr Rechte freuen können, bedeuten die Änderungen für Unternehmen mehr Aufwand. Viele Regeln der EU-Verordnung gibt es im deutschen Datenschutzrecht schon. Neu sind hingegen die Rechte auf Vergessenwerden oder zur Datenmitnahme.

Was ändert sich für Verbraucher, die unangenehme Informationen über sich im Netz löschen wollen?

Wenn noch Jugendsünden im Netz zu finden sind, die Betroffene gerne loswerden möchten, haben sie nun das sogenannte Recht auf Vergessenwerden: Firmen oder Behörden müssen die Daten über einen Menschen löschen, wenn dieser das fordert – und es keine rechtlichen Gründe gibt, sie weiter zu speichern. Informationsfreiheit kann ein Hindernis für die Löschung sein, etwa wenn ein Politiker frühere Fehltritte vertuschen möchte.

Was ändert sich beim Wechsel von einem Online-Dienst zum Nächsten?

Verbraucher haben künftig das Recht, ihre personenbezogenen Daten zu einem anderen Dienst mitzunehmen, etwa von einem sozialen Netzwerk zu einem anderen. Die Firmen müssen die Daten entweder dem Verbraucher "maschinenlesbar" aushändigen oder direkt an die neue Firma schicken.

Welche Auskunftsrechte haben Verbraucher künftig?

Wenn die eigenen Daten von einer Panne oder einem Hackerangriff betroffen waren, müssen die Firmen das den Verbrauchern binnen 72 Stunden melden – außer der Vorfall führte "voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten" der Betroffenen.

Wer darüber hinaus wissen will, was die Firmen oder Behörden mit den eigenen Daten anstellen, hat Anspruch auf mehr Informationen. Dazu gehören etwa Zweck und Dauer der Datenspeicherung sowie die Weitergabe an andere Stellen. Beobachter gehen davon aus, dass in der Praxis die bestehenden und oftmals ignorierten Datenschutzbelehrungen einfach um einige Seiten verlängert werden.

Was kommt speziell auf Eltern zu?

Grundsätzlich brauchen Unternehmen eine Einwilligung, damit sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Mit der neuen Verordnung wird erstmals geregelt, dass es für Kinder einer vorherigen Zustimmung der Eltern bedarf. In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren. Wie die Firmen bei Jüngeren überprüfen wollen, ob die Eltern einer Nutzung des Diensts zustimmen, ist bislang offen.

Was ändert sich für Unternehmen?

Unternehmen und Behörden müssen bei ihren Anwendungen von Anfang an den Datenschutz mitdenken und die Grundeinstellungen der Dienste datenschutzfreundlich gestalten. Wenn sich bei neuen Anwendungen Risiken für die Datensicherheit abzeichnen, müssen die Firmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren. Der kann die Datenverarbeitung sogar komplett untersagen.

Außerdem müssen sie den regelgemäßen Umgang mit den Daten dokumentieren und im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen können.

Es gilt das Datenschutzrecht des jeweiligen Landes

Bedeutsam vor allem für US-Konzerne wie Facebook und Google ist, dass künftig die nationale Auslegung der Datenschutz-Verordnung in jedem Land für sie gilt – und nicht, wie bislang, nur die am Unternehmenssitz.

Verstoßen sie gegen Datenschutzvorschriften, kann es künftig teuer werden: Die Geldbußen können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Verwendete Quellen
  • AFP
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