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KI-Musik: GEMA verklagt Suno AI auf Millionen-Entschädigung


Klage gegen US-Firma Suno
Streit um KI-Musik: Gema fordert Millionenentschädigung

Von t-online, mho

21.01.2025 - 17:04 UhrLesedauer: 2 Min.
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KI-generierte Musik: Die Gema kritisiert die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. (Quelle: Tetra Images/imago-images-bilder)
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Die Gema klagt gegen das US-Unternehmen Suno AI wegen der Nutzung geschützter Musikaufnahmen. Der KI-Musikgenerator kann bekannte Hits nahezu identisch nachbilden.

Die Gema hat beim Landgericht München Klage gegen das US-Unternehmen Suno AI eingereicht. Wie die Verwertungsgesellschaft bekanntgab, wirft sie dem Anbieter des KI-Musikgenerators vor, urheberrechtlich geschützte Songs ohne Vergütung für das Training seiner Software verwendet zu haben.

Suno bietet ein KI-Tool an, mit dem Nutzer durch einfache Textbefehle neue Musikstücke erstellen können. Die Gema konnte laut eigenen Angaben nachweisen, dass das System Inhalte erzeugt, die bekannten Hits in Melodie, Harmonie und Rhythmus zum Verwechseln ähnlich sind. Betroffen sind unter anderem Songs wie "Forever Young" von Alphaville, "Atemlos" von Kristina Bach, "Daddy Cool" von Boney M. und "Cheri Cheri Lady" von Modern Talking.

KI gefährdet wirtschaftliche Grundlage

Das Unternehmen vermarktet sein Tool kommerziell und verlangt für die Premium-Version eine monatliche Gebühr von zehn US-Dollar. Die Urheber der verwendeten Musikstücke, die für das Training der Software eingesetzt werden, werden dabei nicht finanziell beteiligt.

"KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon", kritisiert Gema-Geschäftsführer Tobias Holzmüller. Die so erzeugten KI-Songs würden mit menschlich geschaffenen Werken konkurrieren und deren wirtschaftliche Grundlage gefährden.

Die Klage gegen Suno ist bereits der zweite rechtliche Schritt der Gema gegen ein KI-Unternehmen. Im November 2024 hatte die Verwertungsgesellschaft bereits OpenAI, den Entwickler von ChatGPT, verklagt. Damals ging es um die Nutzung geschützter Songtexte ohne Lizenz.

Gema will Lizenzmodelle für KI-Training etablieren

Mit den Klagen will die Gema grundsätzliche Rechtsfragen klären lassen. Dabei geht es vor allem darum, ob KI-Anbieter für das Training ihrer Systeme Lizenzen erwerben und die Urheber vergüten müssen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, inwieweit eine 2019 ins europäische und deutsche Urheberrecht aufgenommene Ausnahmeregelung für KI-Training durch Text- und Data-Mining in solchen Fällen greift.

Die Gema strebt nach eigenen Angaben keine Verbote an, sondern will Lizenzmodelle für die Nutzung der Werke etablieren. In den USA läuft bereits eine ähnliche Klage der Musikindustrie gegen Suno. Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von etwa 95.000 Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern weltweit.

Verwendete Quellen
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