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Online-Shopping: Vier von fünf Webshops sind nicht barrierefrei


Onlineshopping
Vier von fünf Webshops sind für Menschen mit Behinderung nicht nutzbar

Von t-online, mho

02.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Barrierefreiheit im Internet: Ein Großteil der Shopping-Webseiten ist für Menschen mit Behinderung nicht nutzbar. (Quelle: Zoonar/Markus Mainka/imago-images-bilder)
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Vier von fünf Onlineshops in Deutschland sind nicht barrierefrei, so eine aktuelle Studie. Das könnte für die Betreiber bald teuer werden.

Einkaufen im Internet ist für viele eine Selbstverständlichkeit, doch für Millionen Deutsche mit Behinderung oft ein Ding der Unmöglichkeit. Die Aktion Mensch und Google haben zum zweiten Mal die 71 meistbesuchten Shopping-Portale in Deutschland auf digitale Barrierefreiheit getestet.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur 15 der untersuchten Webseiten sind über die Tastatur bedienbar – eine Grundvoraussetzung für viele Menschen mit Behinderung. "Es ist an der Zeit, digitale Barrieren abzubauen – zumal es in einem Jahr keine Ausreden mehr gibt", mahnt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch.

Denn am 28. Juni 2025 tritt die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) in Kraft, die Unternehmen ab zehn Beschäftigten gesetzlich dazu verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.

Keine Verbesserung zum Vorjahr

Die Studie zeigt, dass sich im Vergleich zum Vorjahr keine Verbesserung ergeben hat. Für die 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland bedeutet das, weiterhin mit massiven Hürden beim Online-Shopping konfrontiert zu sein. Die Tester identifizierten verschiedene Hürden auf den Webseiten:

  • Fehlender sichtbarer Tastaturfokus, der es Sehbehinderten erschwert zu erkennen, welches Element gerade ausgewählt ist,
  • mangelnde Kontraste, die die Lesbarkeit von Texten beeinträchtigen,
  • unlogische Navigationsreihenfolge, die das Durchsuchen der Shops erschwert,
  • störende Banner oder Cookie-Hinweise, die Inhalte verdecken und sich nicht schließen lassen.

Isabelle Joswig, Inklusionsbeauftrage bei Google, ermutigt Unternehmen zum Handeln: "Unabhängig von gesetzlichen Auflagen sollten die Unternehmen einen Beitrag leisten zur Verwirklichung von digitaler und gesellschaftlicher Teilhabe. Und keine Sorge: Barrierefreiheit herzustellen, ist gar nicht so kompliziert. Hauptsache, man legt einfach mal los."

Videokampagne soll für das Thema sensibilisieren

Um Webseiten-Betreiber zu unterstützen, planen die Aktion Mensch, Google und die Stiftung Pfennigparade eine Videokampagne mit Handlungsempfehlungen. Unter dem Motto "Barrierefrei im Netz – mach mit" sollen auch prominente Influencer wie Mr. BlindLife und Mohammed Kaan für das Thema sensibilisieren.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie sind auf der Webseite von Aktion Mensch abrufbar. Die Initiatoren kündigen an, den Test im kommenden Jahr zu wiederholen. Es bleibt abzuwarten, ob die drohenden Strafen und die zunehmende Aufmerksamkeit für das Thema bis dahin zu spürbaren Verbesserungen führen werden.

Verwendete Quellen
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