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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Antisemitismus HateAid verklagt Twitter wegen Holocaust-Inhalten
Auf Twitter kann man seit Jahren antisemitische Inhalte beobachten. Ein Gerichtsprozess soll nun die Verpflichtung zur Moderation von strafbaren Inhalten klären.
Gemeinsam mit der European Union of Jewish Students (EUJS) hat die gemeinnützige Organisation HateAid vor dem Landgericht Berlin eine Zivilklage gegen Twitter eingereicht. Darin kritisieren sie die mangelhafte Moderation von volksverhetzenden Inhalten auf der Plattform.
Gegenstand der Klage sind sechs antisemitische und rechtswidrige Kommentare, die trotz Meldung nicht gelöscht wurden. In einem konkreten Fall von Holocaust-Leugnung wurde die Löschung sogar explizit abgelehnt.
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HateAid betont, dass solche Praxis im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform steht. Dort gibt Twitter an, Hass schürendes Verhalten und Gewaltandrohungen nicht dulden zu wollen. Zudem heißt es in der Richtlinie zu missbräuchlichem Verhalten, dass Twitter Inhalte verbiete, "die leugnen, dass ein Massenmord oder ein anderes Ereignis mit zahlreichen Toten und Verletzten stattgefunden hat", darunter unter anderem "Ereignisse wie den Holocaust".
Der Gerichtsprozess sollte daher klären, ob Nutzende einen Rechtsanspruch auf Durchsetzung der AGB haben, schreibt HateAid in seiner Pressemitteilung. Damit wäre es ihnen zukünftig möglich, etwa die Entfernung von volksverhetzenden Inhalten einzuklagen. Bislang sind sie einer "willkürlichen und intransparenten Moderationspraxis ausgeliefert".