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Corona-Warn-App: So sehen Sie, ob Anrecht auf einen Booster besteht


App informiert über Auffrischimpfung
So zeigt die Warn-App den Booster-Status

Von t-online, arg

Aktualisiert am 11.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Die Corona-Warn-App.Vergrößern des Bildes
Die Corona-Warn-App: Mittlerweile informiert sie auch über Mögkichkeiten zur Booster-Impfung (Quelle: Oliver Berg/dpa./dpa)

Seit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission gewinnen Auffrischungsimpfungen an Bedeutung. Wie man in der Corona-Warn-App erkennt, ob man für einen Booster berechtigt ist, erfahren Sie hier.

Auffrischimpfungen werden ein wichtiger Teil in der weiteren Bekämpfung der Coronapandemie sein. Da die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung mit der Zeit abnimmt, können sogenannte Booster-Injektionen helfen.

In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine dritte Impfung mit einem geprüften und zugelassenen Corona-Impfstoff. Das erneute Verabreichen einer Impfdosis kann den Schutzstatus auffrischen und um weitere Monate verlängern.

Bereits in der vergangenen Woche hat die Ständige Impfkommission (Stiko) die Wirksamkeit der Drittimpfung festgestellt und eine entsprechende Empfehlung herausgegeben.

Dort wird definiert, welche vulnerablen Gruppen zuerst ein Anrecht auf eine Auffrischimpfung haben. Darüber hinaus werden weitere Gruppen aufgeführt, die für eine Drittimpfung qualifiziert sind.

Wie erkenne ich, ob ich berechtigt bin?

Mit der aktuellen Version der Corona-Warn-App erhalten Berechtigte nun einen Hinweis, wenn eine Auffrischimpfung für sie verfügbar ist.

Wichtig: Nur wer seine Impfzertifikate in der App hinterlegt hat, erhält diesbezüglich eine Empfehlung.

Unter jedem Impfzertifikat wird eine Textbox angezeigt. Diese informiert Nutzer über den aktuellen Impfstatus. Sollten Auffrischimpfungen notwendig werden, benachrichtigt die App Betroffene in dieser Box.

Darüber hinaus wird eine Push-Nachricht versendet, um auf eine potentielle Auffrischimpfung hinzuweisen.

Wer kommt derzeit für eine Auffrischimpfung in Frage?

Die offizielle Stellungnahme der Ständigen Impfkommission empfiehlt eine Auffrischimpfung für die folgenden Zielgruppen (Stand: 8. November 2021):

  • Personen im Alter von mindestens 70 Jahren
  • Personen mit einer Immundefizienz
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen für alte Menschen, auch wenn diese jünger als 70 Jahre sind
  • Pflegepersonal, das direkten Kontakt mit mehreren pflegebedürftigen Personen in Einrichtungen für alte Menschen oder Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko hat

Auffrischimpfungen sollen zudem frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen.

Ebenfalls weist die Stiko in ihrer Empfehlung darauf hin, dass eine weitere Anpassung der Corona-Impfempfehlungen zeitnah erfolgen wird.

Zudem ist es nach aktuellen Informationen sinnvoll, mittelfristig auch allen anderen Grundimmunisierten eine Booster-Impfung anzubieten.

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