t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Nachts parken: Dieses Gesetz gilt


Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Viele haben es vergessen
Nachts parken: Dieses Gesetz gilt


Aktualisiert am 02.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Im Dunklen parken: Dann muss das Parklicht brennen.Vergrößern des Bildes
Im Dunkeln parken: Dann muss das Parklicht brennen. (Quelle: IMAGO/Teka77)
News folgen

Ihr geparktes Auto kann zu einer unsichtbaren Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Ein einfacher Handgriff genügt, um diese Situation zu entschärfen. Deshalb gilt eine Regel, die viele vergessen haben.

Kurz zusammengefasst:

  • Parken bei Dunkelheit erfordert eingeschaltetes Parklicht.
  • Ohne Parklicht kann eine Teilschuld bei Unfällen entstehen.
  • Einschalten des Parklichts erfolgt per Blinkerhebel.

So manche Leuchtreklame erlischt in tiefer Nacht – und auch einige Straßenlaternen. Und das hat Folgen für Autofahrer. Denn Dunkelheit bedeutet natürlich auch ein höheres Unfallrisiko.

Sehen und gesehen werden

Wer das Auto an schlecht oder gar nicht beleuchteten Straßen abstellt, muss deshalb das Parklicht anschalten. Dadurch können andere Fahrer das parkende Auto besser erkennen.

Teilschuld an Unfall

Wer das Parklicht auf dunklen Straßen nicht anschaltet, trägt deshalb bei einem Unfall unter Umständen eine Teilschuld. Das bedeutet, dass Sie einen Anteil am entstandenen Schaden übernehmen müssen.

Diese Regelung ist natürlich nicht nur im kommenden Herbst wichtig, sondern generell. Und sie kann auch gelten, obwohl Sie das Auto unter einer leuchtenden Laterne parken – wenn die Beleuchtung nämlich irgendwann in der Nacht abgeschaltet wird. Solche Laternen erkennen Sie an einem roten Ring mit weißem Rand (Verkehrszeichen 394). Auch dann müssen Sie in geschlossenen Ortschaften das Parklicht anschalten.

So geht das Parklicht an

Rund ein Dutzend verschiedener Lichter gibt es an modernen Autos – und das Parklicht kommt eher selten zum Einsatz. In aller Regel schalten Sie es per Blinkerhebel ein. Wichtig: Vorher müssen Sie den Zündschlüssel abziehen.

Es ist dasselbe Licht wie beim Standlicht – allerdings leuchtet es nur auf der Seite des Autos, die dem Verkehr zugewandt ist.

Wie lange hält die Batterie?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Wie lange der Strom reicht, hängt natürlich maßgeblich vom Zustand der Batterie und von der Lichttechnik Ihres Autos ab. Moderne LED etwa verbrauchen deutlich weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen. Einen Tag lang Parklicht sollte eine fitte Batterie aber verkraften.

Was gilt außerorts?

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften im Dunkeln parkt, muss dazu das Standlicht (auch Begrenzungslicht genannt) einschalten. Seine Leuchtkraft ist genau wie beim Parklicht relativ schwach. Einziger Unterschied: An beiden Seiten des Autos sind Scheinwerfer und Rückleuchten aktiviert, damit es besser sichtbar ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tm
  • Nachrichtenagentur SP-X
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website