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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neue Befragung zeigt es So schlecht kennen wir die Verkehrsregeln
Sie wissen richtig gut Bescheid – sagen neun von zehn Autofahrern in einer Befragung über ihr Regelwissen. Die anschließenden Testfragen beweisen allerdings das Gegenteil. Wissen Sie die richtigen Antworten?
Deutschlands Autofahrer sind sehr von sich überzeugt: Als "eher gut" oder sogar "sehr gut" schätzen neun von zehn Fahrern ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln ein. Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Online-Marktplatzes "Mobile.de".
Denn die Befragung beweist auch: Nicht einmal jeder Dritte (30,6 Prozent) kann mindestens vier von sechs Fragen zu Verkehrsregeln korrekt beantworten. Und nur jeder zehnte Autofahrer (neun Prozent) weiß fünf oder sechs richtige Antworten. Eine große Mehrheit (64,4 Prozent) hingegen kann gerade einmal eine bis drei Fragen richtig beantworten.
Der Test zum Nachspielen
Auf Parkplätzen gilt die StVO automatisch.
Rechts zu überholen ist immer verboten.
45 Prozent der Befragten antworteten korrekt, 49 Prozent lagen falsch.
Die Aussage stimmt nicht. Innerorts und auf mehrspurigen Autobahnen im zähfließenden Verkehr darf auf allen Fahrstreifen überholt werden – allerdings gelten dabei einige Besonderheiten. Wann genau Sie rechts überholen dürfen, erfahren Sie hier.
Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 61 km/h.
44 Prozent der Befragten antworteten korrekt, 46 Prozent lagen falsch.
Die Aussage stimmt nicht. Das Fahrzeug muss lediglich mehr als 60 km/h fahren können. Wenn der Verkehr es zulässt, kann man schneller oder langsamer fahren.
Nach einem Unfall muss die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden. Auch, wenn die Polizei den Sachverhalt noch nicht aufgenommen hat.
22 Prozent der Befragten antworteten korrekt, 68 Prozent lagen falsch.
Die Aussage stimmt. Bei kleinen Blechschäden reichen Fotos der Unfallstelle als Nachweis aus.
Ein Parkverbot an Werktagen gilt auch samstags.
55 Prozent der Befragten antworteten korrekt, 36 Prozent lagen falsch.
Die Aussage stimmt. Der Samstag gilt vor dem Gesetz als Werktag. Die Parkausnahme greift nur an Sonn- und Feiertagen.
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Auf Landstraßen gilt ohne besondere Beschilderung eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
71 Prozent der Befragten antworteten korrekt, 23 Prozent lagen falsch.
Die Aussage stimmt nicht. Für Pkw gelten 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße, sofern Verkehrsschilder nicht ein anderes Tempolimit vorgeben.
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