Islamisches Kulturzentrum Bremen Umstrittener Imam darf weiter predigen
Der Imam eines Bremer Kulturzentrums darf weiter predigen. Anders als das Innenressort sieht das Verwaltungsgericht keine strafbaren Handlungen.
Ein radikal-islamischer Prediger in Bremen hat erfolgreich gegen seine Ausweisung geklagt. Der Verwaltungsgericht der Hansestadt befand, dass seine Predigten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland seien – anders als vom Bremer Verfassungsschutz dargelegt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Ausweisung ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung nicht gegeben, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Der Mann war den Angaben nach 2001 nach Deutschland eingereist und leitet seit 2006 regelmäßig als Imam und Vorbeter das Freitagsgebet im Islamischen Kulturzentrum (IKZ) in Bremen. Der Bremer Innensenator betrachtet die Moschee seit längerem als Hort der fundamentalistisch-islamischen Salafisten.
Gericht: Schwelle zum Hassaufruf nicht erreicht
Aus den vom Verfassungsschutz zusammengetragenen Aussagen des Imams in den Predigten lasse sich aber keine Unterstützung terroristischer Organisationen ableiten, befand das Gericht. Der Prediger rufe zur Standhaftigkeit im Glauben auf, damit sei jedoch die Schwelle zum Hassaufruf nicht erreicht. Seine Aussagen zur Stellung von Frau und Mann, zur Kindererziehung und zu einzelnen Grundrechten bewegten sich im Rahmen der Meinungs- und Glaubensfreiheit.
Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte im Mai die Ausweisung des Mannes verfügt und eine Abschiebung angedroht. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann binnen eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
- Nachrichtenagentur dpa
- verwaltungsgericht.bremen.de: Urteil des VG Bremen vom 1. September 2022