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Bremen: Überfall auf Uhrmacher – Landgericht verhängt Urteil


"Entweder sehr dreist oder naiv"
Brutaler überfall auf Uhrmacher – drei Jahre Haft

Von dpa
30.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (l.) sitzt neben seinem Verteidiger Jan Lam im Landgericht Bremen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten im Prozess um einen Raubüberfall auf einen Uhrmacher zu drei Jahren Haft.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (l.) sitzt im Landgericht Bremen: Das Gericht verurteilte den Angeklagten im Prozess um einen Raubüberfall auf einen Uhrmacher zu drei Jahren Haft. (Quelle: Mirjam Uhrich)
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Das Video einer Überwachungskamera macht sprachlos: Ein Uhrmacher wird von einem maskierten Täter brutal überfallen. Nun wurde der Mann verurteilt.

Ein junger Mann muss nach einem Raubüberfall auf einen Uhrmacher im Bremer Steintorviertel für drei Jahre ins Gefängnis. Der 21-Jährige sei dilettantisch und brutal vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Landgericht Bremen verurteilte den Angeklagten wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung.

Die Tat ereignete sich nach Angaben des Gerichts am 3. April, am helllichten Tag, mitten im belebten Bremer Viertel. Ein Überfall unter den Umständen sei "entweder sehr dreist oder naiv", sagte der Vorsitzende Richter. Mit Kapuze und Schal maskiert habe der Räuber das Geschäft betreten und den Uhrmacher mit Reizgas und Faustschlägen attackiert. Im Gerangel sei der 72-Jährige gegen eine Vitrine gefallen und zu Boden gestürzt. Die Polizei veröffentlichte im Nachgang ein Video aus der Überwachungskamera des Geschäfts. Lesen Sie hier mehr dazu.

Nachbarin kommt Ladenbesitzer zu Hilfe

Laut Gericht hörte eine Nachbarin Lärm und eilte dem Ladenbesitzer zu Hilfe. Sie habe den Täter mit einem Holzstock geschlagen und um Hilfe gerufen, bis dieser schließlich ohne Beute geflüchtet sei. Der Uhrmacher habe gerötete Augen, zwei Platzwunden und eine Bisswunde an der Ohrmuschel erlitten. Ohne das mutige und schnelle Eingreifen der Nachbarin wäre der Überfall vermutlich anders ausgegangen, betonte der Vorsitzende Richter. "Das ist nicht selbstverständlich."

Der Angeklagte wollte nach Angaben des Gerichts die teuren Uhren verkaufen, um seinen Lebensunterhalt und seinen Cannabiskonsum zu finanzieren. Der 21-Jährige hatte die Tat vor Gericht eingeräumt und um Entschuldigung gebeten. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, der Verteidiger zwei Jahre auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Weitere Artikel von t-online
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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