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BGH-Urteil zum Mietrecht: Schlüsselverlust kann teuer werden


BGH-Urteil zum Mietrecht
Schlüsselverlust kann für Mieter teuer werden

Von afp, t-online
05.03.2014Lesedauer: 2 Min.
Nach dem Verlust des Hausschlüssels darf der Vermieter die Schließanlage austauschenVergrößern des Bildes
Nach dem Verlust des Hausschlüssels darf der Vermieter die Schließanlage austauschen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Mieter, die ihren Hausschlüssel verlieren, können eine böse Überraschung erleben. Denn wenn deshalb die Schließanlage ausgetauscht werden muss, fallen die Kosten auf sie zurück. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (Az.: VIII ZR 205/13). Schutz bietet allerdings eine spezielle Police in der Privathaftpflicht.

Der Betroffene muss dann den Austausch der kompletten Schließanlage zahlen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Mieter müssen demnach aber erst dann bezahlen, wenn die Schließanlage auch wirklich ausgetauscht wurde. Verschweigen dürfen sie einen Verlust nicht.

Im aktuellen Fall hatte der Mieter einer Eigentumswohnung einen von zwei Haustürschlüsseln verloren. Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft forderte deshalb beim Auszug des Mieters im Jahr 2010 einen Kostenvorschuss von knapp 1500 Euro für den Austausch der Schließanlage. Weil die Anlage laut Urteil aber bislang nicht erneuert wurde, muss der Mieter auch nicht zahlen. Begründung: Ein zu ersetzender Schaden liege erst dann vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden sei.

Schlüsselpolice gilt für nahezu jede Art Verlust

Schützen können sich Mieter - und auch alle anderen Besitzer eines fremden Schlüssels - durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mit einer Schlüsselpolice. Private Schlüssel sind in der Privathaftpflicht meist enthalten, dienstliche Schlüssel dagegen oft nicht. Meist lässt sich der Versicherungsschutz aber für diesen Fall ausweiten.

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Gespräch mit T-Online.de mitteilte, ist durch so eine Police jeder Verlust abgedeckt. Eventuelle Fahrlässigkeit spiele keine Rolle. Nur bei vorsätzlichem Verlust, den es in der Praxis kaum geben dürfte, greift der Schutz nicht.

Wer etwa als Lehrer einen Generalschlüssel für eine umfangreiche Schließanlage besitzt, sollte dagegen seine Police auf mögliche Kostenlimits überprüfen. Denn bei einem Austausch sind hier schnell mehrere zehntausend Euro fällig.

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