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Trotz Austritt: Warum Lehfeldt und Lindner in einer Kirche heiraten dürfen


Beide sind ausgetreten
Warum Lehfeldt und Lindner in einer Kirche heiraten dürfen


Aktualisiert am 08.07.2022Lesedauer: 2 Min.
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Sylt: So sieht die Kirche für Lindners Hochzeit von innen aus. (Quelle: t-online)

Christian Lindner und Franca Lehfeldt werden am Samstag in einer Kirche getraut. Wie dies trotz ihres Austrittes möglich ist, erklärt eine Pastorin.

Alle Augen richten sich gerade auf die Nordseeinsel Sylt. Dort feiern Bundesfinanzminister Christin Lindner und Welt-TV-Chefreporterin Franca Lehfeld über mehrere Tage ihre Hochzeit. Am Donnerstag gaben sich der Politiker und die Journalistin auf dem Standesamt das Jawort, am Samstag folgt eine Zeremonie in der evangelischen Kirche St. Severin in Keitum.

Doch wie ist es möglich, dass das Paar in einem Gottesdienst heiraten darf? Schließlich sollen beide laut "Bild"-Berichten aus der Kirche ausgetreten sein. t-online hat diesbezüglich bei Inke Raabe, Pastorin für Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis Nordfriesland, nachgehakt. Sie erklärt: "Die Trauung ist in der Evangelischen Kirche kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung. Die Kirchengemeinde St. Severin spricht in solchen Fällen auch nicht von einer kirchlichen Trauung, sondern von einem Segnungsgottesdienst."

"Segen Gottes gilt jedem Menschenkind, das ihn begehrt"

Weiter heißt es: "Wenn Menschen uns um den Segen Gottes bitten, können und wollen wir nicht geizig sein. Der Segen Gottes ist nicht an eine Kirchenmitgliedschaft gebunden, er gilt jedem Menschenkind, das ihn begehrt."

Zudem erläutert Raabe, dass jedem Segnungsgottesdienst und jeder Trauung ein persönliches Gespräch vorausgehe. Dabei spreche man unter anderem über die Motivation des Brautpaares, heiraten zu wollen. "Die Leitung des Gottesdienstes – das beinhaltet die seelsorgerliche und liturgische Verantwortung – liegt in jedem Fall ganz und ausschließlich in den Händen der Pastorin."


Dem zugrunde liegt ein Beschluss der Landessynode, also dem obersten Entscheidungsorgan der Evangelischen Landeskirche, von Februar 2020. Darin wird festgehalten: "Ein Kasualgottesdienst [Gottesdienst, der anlässlich wichtiger Stationen im Leben von Menschen gefeiert wird, etwa Taufe, Hochzeit, Beerdigung; Anm. d. Red.] kann auch gefeiert werden, wenn Menschen, die nicht Kirchenmitglieder sind, danach fragen; ein Anspruch auf einen Kasualgottesdienst besteht für sie nicht.

Wenn ein Kasualgottesdienst auf Anfrage eines Menschen, der nicht Kirchenmitglied ist, gefeiert wird, dann dient die Nordkirche nach ihrem Selbstverständnis damit Gott durch die Verkündigung des Evangeliums."

Verwendete Quellen
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