Anklage gegen den Sänger Verliert Gil Ofarim jetzt seinen Job bei RTL-Produktion?
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Gil Ofarim erhoben. Ihm wird Verleumdung vorgeworfen. Das könnte nun auch berufliche Konsequenzen für den ehemaligen "Let's Dance"-Star haben.
Der Eklat um den angeblichen Antisemitismusvorfall in einem Leipziger Hotel ist endgültig zu einem Fall für die Justiz geworden. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Gil Ofarim wegen Verleumdung erhoben, jetzt liegt die Sache beim Landgericht. Dem Sänger drohen laut Strafgesetzbuch sogar bis zu fünf Jahre Haft. Auch sein Engagement bei einer kommenden RTL-Produktion steht aktuell laut Medienberichten auf wackeligen Beinen.
Wird Ofarim weiterhin bei "Die Passion" auftreten?
Ofarim gehört nämlich neben Thomas Gottschalk, Alexander Klaws, Samuel Koch, Martin Semmelrogge, Mareile Höppner und vielen anderen Stars zur Besetzung des RTL-Spektakels "Die Passion", welches am 13. April in Essen vor einem Livepublikum aufgeführt werden soll. Ofarim wurde als einer der Jünger gecastet. Doch wie die "Bild"-Zeitung aus Senderkreisen erfahren haben will, überlegt die Kölner Sendeanstalt, ob sie den Musiker überhaupt noch auftreten lassen kann.
Wie t-online aus dem Produktionskreis erfahren hat, wird für das Stück aktuell geprobt. t-online fragte bereits am Donnerstag bei Ofarim an, ob die Anklage auch Auswirkungen auf sein Mitwirken bei "Die Passion" habe. Sein Management antwortete lediglich: "Es können derzeit keine Auskünfte gegeben werden."
RTL diskutiert
Wie die "Bild" aber erfahren haben will, wurde am Donnerstag und Freitag nach Bekanntwerden der Klage heiß diskutiert, wie mit dem 39-Jährigen verfahren werden soll. Bisher wurde jedoch noch keine Entscheidung offiziell mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft legt dem früheren Teeniestar Falschaussagen zur Last. So soll er bei der polizeilichen Vernehmung seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf am Abend des 4. Oktober 2021 "in Kenntnis ihrer Unwahrheit nicht nur wiederholt und nunmehr ausdrücklich angezeigt, sondern zudem den Hotelmitarbeiter wegen dessen Strafanzeige gegen ihn wegen Verleumdung nunmehr wider besseres Wissen auch wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung angezeigt und sich damit selbst einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben".
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- BIld.de: "RTL-Job wackelt: Karriere-Aus für Gil Ofarim?" (kostenpflichtig)