Rückschlag für den Tennisstar Insolvenzauflagen gegen Boris Becker um zwölf Jahre verlängert
Die zuständige britische Behörde hat Insolvenzauflagen gegen den ehemaligen Tennisstar Boris Becker um zwölf Jahre verlängert.
Der Insolvency Service verkündete die Verlängerung der Insolvenzauflagen gegen Boris Becker am Dienstag auf der Webseite der britischen Regierung. Demnach muss sich der 51-jährige Ex-Tennisprofi bis zum 16. Oktober 2031 bestimmten Einschränkungen für zahlungsunfähige Personen in Großbritannien unterwerfen. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, ab einer Darlehenshöhe von 500 Pfund (ca. 580 Euro) den Darlehensgeber über seinen Status zu informieren.
Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, Becker habe "der Verlängerung einzelner Insolvenzauflagen bis 2031 einvernehmlich zugestimmt". Das bedeute aber nicht, "dass sich das gesamte private Insolvenzverfahren bis 2031 verlängert".
Transaktionen nicht ordnungsgemäß gemeldet
Ein Sprecher der Insolvenzbehörde sagte der dpa, Becker sei mit dem Schritt einer möglichen gerichtlichen Anordnung zuvorgekommen. Als Begründung für die Verlängerung der Insolvenzauflagen hieß es, der dreimalige Wimbledon-Sieger habe Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Insolvenzverfahren in Höhe von 4,5 Millionen Pfund (umgerechnet rund 5,2 Millionen Euro) nicht ordnungsgemäß gemeldet.
Becker-Anwalt Moser merkte dazu an, der ehemalige Tennisprofi habe dem Insolvenzverwalter keine Vermögenswerte "unterschlagen oder verheimlicht". Er habe diese Vermögenswerte – "die ihm allerdings nach seiner Auffassung gar nicht zustehen" – lediglich zu spät angegeben.
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Becker war 2017 von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Eigentlich können Insolvenzverfahren in dem Land bereits nach einem Jahr abgeschlossen werden. Noch im Sommer hatte sich Beckers Vermögensverwalter nach der Versteigerung von Pokalen und anderen Erinnerungsstücken des ehemaligen Tennisprofis optimistisch gezeigt, dass das Verfahren bald abgeschlossen sein kann.
- Nachrichtenagentur dpa