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TV-Zeitschrift muss 20.000 Euro an Günther Jauch zahlen


Gericht entscheidet
TV-Zeitschrift muss 20.000 Euro an Günther Jauch zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 03.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Günther Jauch: Er hatte einen kleinen Auftritt vor dem DFB-Pokalfinale.Vergrößern des Bildes
Günter Jauch: Eine TV-Zeitschrift muss ihm nun 20.000 Euro zahlen. (Quelle: imago images / Future Image)
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Eine Programmzeitschrift muss Günther Jauch 20.000 Euro bezahlen. Der Grund: Man betrieb mit einem Foto des Moderators Clickbaiting im Internet.

Die Zeitschrift "TV Movie" hatte 2015 auf ihrem Facebook-Profil vier Bilder von Prominenten veröffentlicht, verbunden mit dem Text: "Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen." Darunter war der Autor und Moderator Roger Willemsen, der ein Jahr später an Krebs starb. Auch Günther Jauch wurde gezeigt sowie Stefan Raab und Joko Winterscheidt.

Facebook-Eintrag nach heftiger Kritik gelöscht

Durch Anklicken der Meldung wurde der Leser auf die Internetseite der Zeitschrift weitergeleitet, wo über Willemsens Erkrankung berichtet wurde. Nach heftiger Kritik löschte die Redaktion den Text.

Jauch klagte gegen die Verwendung seines Bildes und bekam recht. Sein Bild sei in unzulässiger Weise kommerziell genutzt worden, entschied das Gericht. Es handele sich um ein Beispiel für einen "Klickköder" ("clickbaiting"): Eine reißerische Überschrift wecke Neugier beim Leser und animiere ihn zum Weiterklicken. Jauchs Beliebtheit sei von der Zeitschrift ausgenutzt worden, um möglichst viel "Traffic" für die eigene Website zu erzeugen und dadurch mehr Werbeeinnahmen zu erzielen.

Nun muss das TV-Magazin 20.000 Euro Entschädigung an den "Wer wird Millionär?"-Moderator zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach Mitteilung vom Montag am vergangenen Dienstag entschieden.


Da der Fall grundsätzliche Bedeutung habe und eine klärende und richtungsweisende Entscheidung erfordere, wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dafür muss allerdings eine der beiden Seiten Revision beantragen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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