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Günther Jauch und Frau Dorothea ziehen vor Menschenrechtsgericht


Schadenersatz nach Veröffentlichung von Fotos seiner Hochzeit
Menschenrechtsgericht entscheidet über Klage von Günther Jauch und seiner Frau

Von afp
Aktualisiert am 14.06.2016Lesedauer: 2 Min.
Günther Jauch und seine Frau Dorothea im Jahr 2012.Vergrößern des Bildes
Günther Jauch und seine Frau Dorothea im Jahr 2012. (Quelle: dpa-bilder)

In Deutschland sind der Fernsehmoderator Günther Jauch und seine Frau Dorothea Sihler-Jauch vergeblich fast vier Jahre lang durch alle Instanzen gezogen, um für eine Reportage mit Fotos von ihrer Hochzeit Schadenersatz zu bekommen. Nun geht der Rechtsstreit in eine neue Runde.

Der 59 Jahre alte Talkmaster und seine zwei Jahre jüngere Frau hatten im Juli 2006 in Potsdam geheiratet. Zu der Feier waren rund 180 Menschen eingeladen, darunter der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD). Die Anwältin der Kläger hatte vorab der Presse mitgeteilt, das Paar wünsche keine Reportage mit Details über seine Hochzeit.

"Bunte" veröffentlichte Hochzeitsfotos

Dennoch veröffentlichte das Magazin "Bunte" einen Artikel, der mit mehreren Fotos illustriert war. Sihler-Jauch zog gegen den Verlag vor Gericht. Sie machte Anspruch auf Schadenersatz wegen des unerwünschten Abdrucks der Fotos in Höhe von 250.000 Euro geltend. Außerdem forderte sie Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro.

Bundesverfassungsgericht nahm Beschwerde nicht an

Im Januar 2008 gab ihr das Landgericht Hamburg teilweise Recht: Es stellte eine Verletzung der Privatsphäre fest und ordnete eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 25.000 Euro an. Die Schadenersatzforderung von 250.000 Euro wies das Gericht hingegen ab.

Dieses Urteil wurde im Oktober 2008 vom Hamburger Appellationsgericht aufgehoben. Jauch sei ein bekannter und einflussreicher Fernsehmoderator von politischen Sendungen, argumentierten die Richter. Daher sei das Interesse der Öffentlichkeit an seiner Hochzeit legitim gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde Sihler-Jauchs im Mai 2010 nicht an. In einem eigenen Verfahren forderte auch Ehemann Jauch Schadenersatz - ebenfalls vergeblich.

Vor dem EGMR macht das Paar geltend, die deutsche Justiz habe sein Recht auf Schutz des Privatlebens nicht ausreichend geschützt. Außerdem sehen die Kläger ihr Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt, weil ihnen kein fiktives Copyright zugestanden wurde.

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