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Anzeige gegen Dieter Nuhr: Jurist sieht "keine Chance auf Erfolg"


"Alle Aussagen sind legitim"
Medienjurist zur Nuhr-Diskussion: "Ich sehe bei der Strafanzeige keine Chance auf Erfolg"

t-online, Nibo

Aktualisiert am 28.10.2014Lesedauer: 1 Min.
Kabarettist Dieter NuhrVergrößern des Bildes
Kabarettist Dieter Nuhr (Quelle: dpa-bilder)

Immer noch beschäftigt die Diskussion um die Islam-kritische Satire von Dieter Nuhr und die Anzeige eines Muslims gegen ihn die Gemüter. Auf "meedia.de" hat sich jetzt ein Medienjurist zur Sache geäußert. Dirk-Hagen Macioszek aus Hamburg kann in Nuhrs Äußerungen keinerlei Beleidigungen von strafrechtlicher Relevanz erkennen. Die Anklage gegen den Kabarettisten sieht er daher als gegenstandslos.

"Die Äußerungen von Herrn Nuhr sind strafrechtlich nicht zu beanstanden, und ich sehe bei der Strafanzeige von Herrn Toka keine Chance auf Erfolg", erklärt Macioszek.

Der Kläger Erhat Toka aus Osnabrück wirft Dieter Nuhr vor, mit seinen Witzen über den Islam "unter dem Deckmantel der Satire eine blöde, dumme Hetze gegen Minderheiten" zu betreiben. Ob das tatsächlich so ist, wird derzeit noch geprüft, doch für den Medienrechtler liegt kein strafrechtlicher Tatbestand vor.

Kunst- und Meinungsfreiheit schützen Nuhr

Im Gegenteil: Dieter Nuhr sei durch die Rechte der Kunst- und der Meinungsfreiheit geschützt: "Alle Aussagen von Herrn Nuhr sind legitim und durch die Kunstfreiheit abgedeckt, schließlich hat er sie im Rahmen seines Comedy-Programms geäußert. Aber selbst wenn das nicht so wäre, würde das Recht auf freie Meinungsäußerung greifen. Und gerade dieses Recht ist in unserem demokratischen Staat ein hohes Gut."

Weder Persönlichkeits- noch Religionsausübungsrecht verletzt

Im Falle einer Schmähkritik (hierbei soll eine Person verächtlich gemacht werden) habe laut Macioszek auch die Satire und die Meinungsfreiheit Grenzen, weil dann das Persönlichkeitsrecht verletzt werden würde. "Doch dies ist hier nicht der Fall. Ich sehe die Beleidigung nicht. Herr Toka wird durch die Aussagen weder in seinem Persönlichkeits- noch in seinem Religionsausübungsrecht verletzt", so der Hamburger.

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