Urteil gefällt Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden
Eine Mitarbeiterin einer Stiftung bezeichnete Xavier Naidoo öffentlich als Antisemit.
Am Dienstagmorgen fiel das Urteil vom Landgericht Regensburg zugunsten von Xavier Naidoo aus. Der Popstar wehrte sich mit einer Unterlassungsklage erfolgreich gegen den Vorwurf von Antisemitismus. Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte den 46-Jährigen bei einer öffentlichen Veranstaltung in Straubing als Judenfeind bezeichnet. Dies berichtete der Bayerische Rundfunk.
Zusätzlich sagte die Frau bei einer Veranstaltung im Theater "Am Hagen" in Straubing: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Und was sagen die Anwälte der Angeklagten? Diese hatten laut dem Bayerischen Rundfunk vor Gericht angegeben, dass es sich dabei um eine Einschätzung im Sinne der Meinungsfreiheit handle.
Xavier Naidoo vor Gericht anwesend
Laut Urteil von Richterin Barbara Pöschl sei dieser Vorwurf nicht ausreichend zu belegen. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall niedriger zu bewerten als der Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Zum Prozessauftakt war der Soul-Sänger der Band Söhne Mannheims anwesend. Die Antisemitismusvorwürfe wies er im Gerichtssaal entschieden zurück. Er habe bereits im Vorfeld betont, dass er sich auf die Kunstfreiheit berufe und angegeben, dass er sich gegen Rassismus einsetze.
Beschuldigten droht Ordnungsgeld und Ordnungshaft
Zudem gab Naidoo an, dass sein Sohn einen hebräischen Namen trage und viele jüdische Freunde habe. Die Beklagte hatte aufgezeigt, dass der Musiker in seinen Liedtexten auch antisemitische Chiffren und Codes verwende. Naidoo sagte, dass diese ihm nicht bekannt seien.
Sollte die Referentin den Sänger erneut mit antisemitischen Vorwürfen in Verbindung bringen, droht ihr ein Ordnungsgeld oder sogar eine Ordnungshaft.
- Bericht beim Bayerischen Rundfunk
- dpa