t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeUnterhaltungMusikEurovision Song Contest

Joost Klein: ESC-Disqualifikation war unrechtmäßig – Verfahren eingestellt


Nach Eklat beim ESC
Joost Klein wurde zu Unrecht disqualifiziert

Von t-online, meh

12.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Joost Klein: Der Niederländer zählte zu den Favoriten des Eurovision Song Contest 2024.Vergrößern des BildesJoost Klein: Der Niederländer zählte zu den Favoriten des Eurovision Song Contest 2024. (Quelle: IMAGO / TT)

Der niederländische Teilnehmer Joost Klein wurde aufgrund einer Anzeige vom Eurovision Song Contest 2024 ausgeschlossen. Jetzt nimmt der Fall eine neue Wendung.

Joost Klein galt als einer der Favoriten für den Sieg des diesjährigen Eurovision Song Contest. Er hatte sich nach dem zweiten Halbfinale souverän für das Finale qualifiziert. Vor allem in Deutschland hat der 26-Jährige viele Fans, da er 2023 neben Otto Waalkes und Rapper Ski Aggu an dem Nummer-eins-Hit "Friesenjung" mitgewirkt hatte.

Doch nur wenige Stunden vor dem Finale des Musikwettbewerbs wurde der niederländische Teilnehmer disqualifiziert. Berichten zufolge soll sich Joost Klein unangemessen gegenüber einer Frau aus der Produktion verhalten haben. Nach der Anzeige des mutmaßlichen Opfers wurden Zeugen befragt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – dieses wurde jetzt eingestellt.

"Der Ablauf der Ereignisse war schnell"

Die schwedische Staatsanwaltschaft gab am Montag bekannt, dass die Untersuchungen abgeschlossen seien: "Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Mann eine Bewegung machte, die die Filmkamera der Frau traf. Der Ablauf der Ereignisse war schnell und wurde von den Zeugen des Vorfalls unterschiedlich wahrgenommen", so der Bericht. Laut Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson konnte daher nicht bewiesen werden, "dass die Tat ernsthafte Angst auslösen konnte oder dass der Mann eine solche Absicht hatte."

Ursprünglich war der Prozess für Anfang Juni geplant gewesen. Doch Joost Klein beantragte die Durchführung neuer Zeugenbefragungen, weshalb es erst jetzt zu einem Urteil kam. Mit dem Ergebnis hatten die Anwälte des niederländischen Künstlers bereits kurz nach der Anzeige gerechnet: "Die Chancen auf einen Freispruch schätze ich als gut ein", so Jurist Jan-Åke Fält im Mai.

Persönlich hat sich Joost Klein bisher nicht zu dem Freispruch geäußert. In seiner Instagram-Story veröffentlichte er jedoch ein Video, in dem mehrere tanzende Hunde zu sehen sind. Der 26-Jährige deutet schon seit mehreren Wochen an, im nächsten Jahr einen neuen Versuch beim ESC wagen zu wollen. Eine offizielle Bestätigung steht jedoch noch aus.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website