Zu vulgär "Fack Ju Göhte" verstößt gegen die guten Sitten
Ein EU-Gericht hat entschieden: Der deutsche Filmtitel "Fack Ju Göhte" verstößt nach einem Urteil gegen die guten Sitten und darf daher nicht als Marke geschützt werden.
Der mit dem Titel ähnliche englische Ausdruck "fuck you" und damit der gesamte angemeldete Titel "Fack Ju Göhte" seien vulgär, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache T-69/17). Dass die Filme der Trilogie von Millionen Menschen gesehen worden seien, bedeute nicht, dass Verbraucher nicht von dem Titel schockiert seien.
Mit mehr als 21 Millionen Kinozuschauern ist die "Fack Ju Göhte"-Reihe ein Besuchermagnet. Der dritte Teil war mit fast sechs Millionen Besuchern der mit weitem Abstand erfolgreichste Kinofilm 2017 in Deutschland. Hauptdarsteller der Trilogie ist Elyas M'Barek.
Die Constantin Film Produktion GmbH hatte versucht, den Titel als Marke etwa für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten. Sie kann nun innerhalb von zwei Monaten noch vor den letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.