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Claudia Pechstein: Verfassungsbeschwerde nach Doping-Urteil erfolgreich


Doping im Eisschnelllauf
Claudia Pechstein siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 12.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Claudia Pechstein: Sie ist die erste Frau, die zum achten Mal an Olympischen Winterspielen teilgenommen hat.Vergrößern des Bildes
Claudia Pechstein: Sie ist die erste Frau, die zum achten Mal an Olympischen Winterspielen teilgenommen hat. (Quelle: Vincent Jannink)

Zwei Jahre lang war Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen Doping gesperrt worden – fälschlicherweise. 13 Jahre später siegt sie vor Gericht.

Claudia Pechstein hat mit Erleichterung und Genugtuung auf den Erfolg ihrer Verfassungsbeschwerde reagiert. "Ich wurde gedemütigt und öffentlich hingerichtet. Deshalb verspüre ich jetzt eine unglaubliche Erleichterung, meinen Fall vor einem deutschen Gericht unter rechtsstaatlichen Regeln verhandeln zu dürfen", sagte die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin am Dienstag.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2016 aufgehoben. Danach kann Pechstein ihren Prozess gegen den Eislauf-Weltverband ISU wegen Schadenersatzes in Millionenhöhe vor dem Münchner Oberlandesgericht fortsetzen.

"Haben an die Gerechtigkeit geglaubt"

Die fünfmalige Olympiasiegerin war von der ISU von 2009 bis 2011 aufgrund auffälliger Blutwerte offiziell wegen Doping gesperrt worden. Die heute 50-Jährige hat Doping immer bestritten. Im Nachhinein war eine vererbte Blutanomalie festgestellt worden. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte die ISU-Entscheidung bestätigt.

"Auch wenn ich in den zurückliegenden 13 Jahren nach der Unrechtssperre durch die ISU schwere Krisen und harte Rückschläge erleiden musste, haben mein Team und ich immer an die Gerechtigkeit geglaubt. Ich bin überglücklich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts", sagte Pechstein, die im Februar in Peking als erste Frau zum achten Mal an Olympischen Winterspielen teilgenommen hatte.

Man habe nach zehn Instanzen doch noch der Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen, sagte Anwalt Thomas Summerer, der bei der Schadensersatzklage federführend ist. Zugleich rügte er noch einmal die Verfahrensweise am Internationalen Sportgerichtshof Cas mit Sitz in Lausanne. "Der Zwang für Athletinnen und Athleten, sich bei einem fragwürdigen Schiedsgericht in der Schweiz hinter verschlossenen Türen verteidigen zu müssen, ist endgültig vorbei", sagte der Münchner.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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